Der Streit um die Hafenstraße geht weiter. Nachdem Rahman Haider, Geschäftsführer der Eure Invest GmbH, die Eigentümerin der beiden Gebäude Hafenstraße 16 und 18 ist, im Gespräch mit dem SÜDKURIER schwere Vorwürfe gegen die Stadtverwaltung erhoben hat, weist diese die Anschuldigungen entschieden zurück. Anders als vom Investor behauptet, habe es nie eine Genehmigung für den Abriss der beiden stadtbildprägenden Gebäude gegeben. Mit Schreiben vom 30. Oktober 2018 habe die Baurechtsbehörde dem Bauherren – in dem Fall dem Stockacher Architekten Bernd Moll, der das Vorhaben für den Eigentümer plant – lediglich bestätigt, dass alle Unterlagen vollständig bei der Behörde eingegangen seien. „Die Mitteilung über die Vollständigkeit der Bauvorlagen im Kenntnisgabeverfahren ist nichts anderes, als eine Eingangsbestätigung, die nicht das Geringste mit einer ‚Genehmigung‘ zu tun hat“, teilt die Stadtverwaltung in einer Stellungnahme mit.

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Ausführlich und mit Bezug auf zahlreiche Artikel aus der Landesbauordnung erklärt die Verwaltung darin die Besonderheiten eines Kenntnisgabeverfahrens, in dem der Bauherr die Verantwortung für die Einhaltung aller Vorschriften trage. Im vorliegenden Fall zähle hierzu auch die Besonderheit, dass die Gebäude in einem Sanierungsgebiet liegen, in dem es eine gesonderte „sanierungsrechtliche Genehmigung“ für einen Abriss bedürfe.

Rahman Haider, Geschäftsführer der Eure Invest GmbH und Investor in der Hafenstraße: „Die Stadt will anscheinend trotz erteilter ...
Rahman Haider, Geschäftsführer der Eure Invest GmbH und Investor in der Hafenstraße: „Die Stadt will anscheinend trotz erteilter Genehmigung keinen Abbruch zulassen.“ | Bild: Eure Invest GmbH

Dies sei auch dem Architekten Moll bekannt: „Der Bauherr [...] hat im Kenntnisgabeverfahren-Antragsformular ausdrücklich bestätigt, dass er alle für den Abbruch erforderlichen Genehmigungen beantragt hat und dass ihm bekannt ist, dass die vorliegende Kenntnisgabe diese Genehmigungen nicht ersetzt und mit den Abbrucharbeiten vor Erteilung der Genehmigungen nicht begonnen werden darf“, schreibt die Stadtverwaltung. Und weiter: „Die erforderliche sanierungsrechtliche Genehmigung wurde bislang jedoch weder beantragt noch ausgesprochen.“

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Die Verantwortlichen seien laut Stadt zu jedem Zeitpunkt über das Verfahren informiert gewesen: „Die Ausführungen von Herrn Haider, dass die Verwaltung das Projekt Hafenstraße als ‚politischen Spielball‘ nutze und ‚willkürliche Entscheidungen‘ treffe, muss demnach entschieden zurückgewiesen werden.“

Oberbürgermeister Jan Zeitler: „Die Ausführungen von Herrn Haider müssen entschieden zurückgewiesen werden.“
Oberbürgermeister Jan Zeitler: „Die Ausführungen von Herrn Haider müssen entschieden zurückgewiesen werden.“ | Bild: SK

Auch zum Fall Wilkendorf bezieht die Stadt Stellung: Rahman Haider hatte im SÜDKURIER-Interview darauf verwiese, dass es einen Stadtrat mit Beziehungen zu einem lokalen Bauunternehmer geben soll, der aus Eigeninteresse Stimmung gegen das Vorhaben gemacht habe und mittlerweile von der Stadt als befangen erklärt worden sei. Gemeint ist Michael Wilkendorf (SPD), der gegenüber dem SÜDKURIER gesagt hatte, selbst ein Interesse am Kauf des Objekts gehabt zu haben. Eine Befangenheit liege aber nicht vor. So sieht es auch die Stadt: „Wir können keinerlei Befangenheit oder Einflussnahme eines Stadtrates erkennen.“