Zwischen November 2022 und Januar 2023 soll eine Mutter im westlichen Bodenseekreis Amphetamine verkauft haben. Den Erlös habe sie laut eigenen Angaben für die Weihnachtsgeschenke ihrer Kinder benötigt. Der 40-Jährigen wird vorgeworfen, in 13 Fällen vorsätzlich mit Betäubungsmitteln gehandelt zu haben. Dazu kommt der unerlaubte Besitz von Betäubungsmitteln in einem Fall.
„Erzählen Sie einfach mal, wie es Ihnen zu der Zeit ging“, wollte Amtsrichter Alexander von Kennel von der Angeklagten wissen. Die 40-Jährige ist Mutter von acht Kindern und lebt alleine mit ihnen. 2020 seien ihr die drei Jüngsten vom Jugendamt „weggenommen“ worden. „Das habe ich einfach nicht verkraftet“, erklärte sie. „Ich bin nun mal Mama aus Herz und Seele.“
Überforderung und eigene Sucht
Die 40-Jährige kämpfe seit Jahren mit ihrem psychischen Zustand, sie leide an der Borderline-Persönlichkeitsstörung und ADHS. Dazu kommen Sozialstunden und Bewährungsauflagen von zahlreichen Vorstrafen, darunter Fahren ohne Fahrerlaubnis, Mitführen eines verbotenen Gegenstands und Urkundenfälschung. „Wenn alles zusammenkommt, bin ich überfordert“, sagte sie unter Tränen.
Bei einer Wohnungsdurchsuchung im Januar 2023 hat die Polizei durch Zufall 16 Gramm Amphetamine, acht Tabletten Ecstasy und knapp fünf Gramm Marihuana gefunden. Zum Tatzeitpunkt habe die 40-Jährige selbst konsumiert, etwa ein Gramm Amphetamin pro Tag. Um ihre finanzielle Lage aufzubessern, habe sie angefangen, die Drogen zu verkaufen. „Ich wollte Weihnachtsgeschenke kaufen, aber das Geld hat nicht gereicht“, erzählte sie.
„Ich weiß jetzt, dass es falsch war“
In einem Schuldenbuch notierte die 40-Jährige ihre Ein- und Ausgaben. Neben den angeklagten Fällen gibt es Einträge aus den Monaten September und Oktober, die nicht angeklagt sind. Grund für Amtsrichter Alexander von Kennel, an ihrer Begründung zu zweifeln: „Das sind zwei Monate vor Weihnachten, da kann es ja nicht ausschließlich die trübe Weihnachtszeit gewesen sein.“
Auf die Frage, ob sie dann nicht schon längerfristig involviert war, antwortete ihr Verteidiger mit Ja. Im Zeitraum von November bis Januar habe sie etwa 300 Euro mit dem Verkauf der Drogen eingenommen. „Ich weiß jetzt, dass es falsch und scheiße war“, räumt die Angeklagte ein.
Verteidigung fordert nochmal Bewährung
Der Staatsanwalt forderte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten, die nicht zur Bewährung ausgesetzt sein sollten. Das geschärfte Strafmaß begründete er mit dem vorsätzlich gewerblichen Handel und der Vorstrafen der Angeklagten. Außerdem habe sie die Tat in zweifacher offener Bewährung ausgeführt.
Der Verteidiger forderte eine Bewährungsstrafe unter strengsten Auflagen wie Drogensuchtberatung, Abstinenznachweise und Arbeitsstunden. Seine Mandantin habe die Taten aufgrund ihrer Betäubungsmittelabhängigkeit begangen. Seit Anfang des Jahres sei sie clean und auf der Suche nach einem Job.
Angeklagte muss ein Jahr ins Gefängnis
Amtsrichter von Kennel blieb mit seinem Urteilsspruch von einer Freiheitsstrafe von einem Jahr ohne Bewährung unter dem geforderten Strafmaß des Staatsanwalts. „Bei allem Verständnis für Ihre schwierige Vergangenheit, Situation und Motivation, aber eine weitere Bewährungschance kann ich Ihnen nicht mehr geben“, erklärte er.
Aufgrund der geringen Verkaufs- und Gewinnmenge gehe er nicht von einem gewerblichen Handeltreiben aus. Besonders schlimm sei jedoch die Tatsache, dass die Angeklagte bereits zweifach unter Bewährung steht. „Vielleicht tut es Ihnen auch gut, für eine gewisse Zeit Abstand zu gewinnen und über sich und Ihr Leben nachdenken zu können.“ Wer sich in dieser Zeit um die Kinder kümmert, war nicht Gegenstand der Verhandlung.