Beim Promenadenfest baden Guggenmusiker im Kaiserbrunnen auf der Hofstatt und sorgen damit für ein ungewohntes Bild. Was sagt die Stadt dazu, darf man das eigentlich?

Ein klares „Nein“ kommt von Fachbereichsleiter Manfred Schlenker. In Überlingens Grünflächensatzung sei geregelt, dass „die Erholungsanlagen nur so benutzt werden dürfen, wie es sich aus der Natur der einzelnen Anlage und ihrer Zweckbestimmung ergibt“. Für die Brunnen heißt dies: Anschauen, sich am Plätschern erfreuen und an heißen Tagen auch mal daran erfrischen. Mehr aber nicht.

Bislang „noch nicht in problematischer Form“

„Der öffentlichen Trinkwasserversorgung und als Ersatzbadeanstalt dienen sie nicht“, stellt Schlenker klar. „Zum Glück“ sei dies bislang „noch nicht in problematischer Form aufgetreten“, so der Stadtvertreter weiter, sodass man es auch noch nicht habe ahnden müssen. Es könnten dafür allerdings bis zu 1000 Euro Geldbuße fällig werden.

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Toleriert werde von der Stadt an heißen Sommertagen lediglich das Planschen von Kindern im Brunnen am Landungsplatz. Dass nun „ungewöhnlicherweise“ Erwachsene im Brunnen badeten, kann sich Schlenker nur mit dem extrem heißen Wochenende und dem „für uns alle erfreulich verlaufenen Promenadenfest nach so langer Pause“ erklären. Und da wolle man durchaus mal ein Auge zudrücken.