Die Stadt Überlingen plant, ein Grundstück entlang der Rauensteinstraße mit drei Wohnblöcken zu bebauen. Mit dem Verkauf des Grundstücks soll der Kaufpreis von 2,9 Millionen Euro für die Gesamtanlage teilweise refinanziert werden.
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens meldeten sich nicht nur Anwohner und Bürger zu Wort, sondern auch die Umweltschutzverbände Nabu und BUND, sowie die Deutsche Umwelthilfe. Zuletzt argumentierte auch die Denkmalbehörde gegen eine Bebauung des Parks.
Stellungnahme Deutsche Umwelthilfe
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe, formulierte in einer Stellungnahme Bedenken wegen einer von ihm befürchteten Verschlechterung der Luftqualität, sollte „eine massive riegelartige Bebauung“ den Luftaustausch im östlichen Stadtgebiet beeinträchtigen. Resch bezieht sich auf die Erfahrungen, die die Deutsche Umwelthilfe in juristischen Auseinandersetzungen mit zahlreichen deutschen Städten sammelte, bei denen sie zigfach Luftreinhaltemaßnahmen vor Gericht durchsetzten.
Des Weiteren bezieht sich Resch auf ein Luftqualitätsgutachten des Deutschen Wetterdienstes von 2019. Es bescheinige der Stadt, dass es aufgrund einer „recht starken Bebauung“ bisher schon zu einer Einschränkung der „Seewindzirkulation“ komme. Überlingen gefährde damit seinen Status als Kneippheilbad, wenn in der Bau- und Verkehrspolitik nicht konsequenter gegengesteuert werde. Ein neuer Querriegel im Park von Schloss Rauenstein sei deshalb, so Resch, abzulehnen.
Stellungnahme Naturschutzverbände
Laut Nabu und BUND wird im Bebauungsplanverfahren der Artenschutz nicht ausreichend gewürdigt, zumal in den vergangenen sieben Jahren neue Erkenntnisse über gefährdete Arten im Bereich von Schloss Rauenstein gereift seien. Die Umweltschutzverbände kritisieren, „dass das Artenspektrum inklusive potenziell gefährdeter Vogel- und Fledermausarten auf dem Bauareal nicht ausreichend gepruft und erfasst wurde“.
Stellungnahme Denkmalbehörde
In eine andere Kerbe haut das Landesamt für Denkmalpflege. Die am Regierungspräsidium Stuttgart angesiedelte Behörde kritisiert, dass die Stadt im Planentwurf den Zusammenhang zwischen Schloss und den ihn umgebenden Park nicht ausreichend gewürdigt habe.
Die Behörde betont, dass das denkmalgeschützte Schloss Rauenstein „Umgebungsschutz“ genieße, demnach also auch der sie umgebende Park nicht angetastet werden dürfe. Die Stadt wird in der Stellungnahme des Denkmalamtes dazu aufgefordert, den Bebauungsplan zu korrigieren. Den Park dürfe man im Textteil des Plans nicht nur „Parkanlage“ nennen. Vielmehr müsse er, wie auch das Schloss, als „Kulturdenkmal“ bezeichnet werden.

Aus Sicht des Landesamtes für Denkmalschutz ist eine Bebauung mit den drei geplanten Baukörpern ausgeschlossen. Der unbebaute Park sei „denkmalkonstituierend“ (grundlegend) und müsse deshalb als Grünfläche freigehalten werden. Zusammenfassend formulierte die Behörde, dass gegen den Bebauungsplan aus ihrer Sicht „erhebliche Bedenken“ bestünden.
Entscheidung liegt beim Gemeinderat
Ob die Bedenken der Denkmalbehörde den Bebauungsplan hinfällig machen? Einen Automatismus hierzu gibt es nicht. Das lehren in Überlingen die Beispiele Platanenallee und Tunnelportal. Die Allee wurde trotz Bedenken der Denkmalbehörde gefällt, das Tunnelportal trotz Umgebungsschutz optisch vom neuen Parkhaus an der Therme verstellt.
Auf Anfrage teilte die Pressestelle der Stadtverwaltung mit, dass die Stellungnahme des Denkmalamts im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens abgewogen werde, beziehungsweise „Eingang in die Abwägung zur Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange findet“. Wie viel Gewicht der Denkmalschutz letztlich erhält, ist einer Entscheidung des Gemeinderats vorbehalten.