Darf der Eigentümer landwirtschaftlicher Flächen sein Grundstück so weit einfrieden und mit einem Zaun versehen, dass ein bislang öffentlich genutzter Wanderweg nicht mehr begangen werden kann? Dazu gibt es im Überlinger Teilort Bonndorf derzeit eine Debatte. Sie hat grundsätzliche Bedeutung, weil es Konflikte zwischen Privateigentümern und öffentlichen Nutzern auch andernorts gibt. Im konkreten Fall geht es um einen Wanderweg auf dem Kaien, beziehungsweise zu einem Aussichtspunkt oberhalb von Bonndorf.

Die Angelegenheit kam öffentlich ins Rollen, weil ein direkter Anlieger, der den Weg selbst regelmäßig nutzte, der Sperrung widerspricht. Der Anlieger, Martin Jaroch, informierte Überlingens Oberbürgermeister Jan Zeitler in einem offenen Brief und startete eine Petition. Sie ist unter dem Titel „Sofortige Freigabe des Natur-Wanderwegs auf dem Kaien in Bonndorf/Überlingen!‘“ online abrufbar.

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Der Ortschaftsrat von Bonndorf plante für seine Sitzung am 6. März folgenden Tagesordnungspunkt: „Entscheidung über eine eingereichte Petition.“ Doch wurde der TOP kurzfristig abgesetzt. Jaroch erhielt von der Stadtverwaltung am Nachmittag des 6. März eine E-Mail, in der es zur Begründung, heißt, dass vor einem Aufruf des Themas im Rat weitere Informationen und Grundlagen gesammelt werden müssten. Das Thema werde bei nächster Gelegenheit im Ortschaftsrat und anschließend im Gemeinderat „behandelt“.

Von „Entscheidung“ ist in der E-Mail der Verwaltung an Jaroch nicht die Rede. Allerdings spricht die Pressestelle der Stadt davon, dass die Petition „zur Entscheidung“ in die Gremien eingebracht werde. Jaroch sagte dem SÜDKURIER, er wundere sich, warum das Thema in den Gremien politisch behandelt werde und nicht juristisch in der Verwaltung. Für ihn sei die Rechtslage klar. Der Eigentümer sieht es anders.