Wie geht es für den Einzelhandel in und nach der Corona-Pandemie weiter? Diese Frage treibt die FDP-Fraktion im Überlinger Gemeinderat um. Hinsichtlich des Einzelhandels hatten die Liberalen die Stadtverwaltung gebeten, die Öffnung der Geschäfte an Sonntagen in der Saison zu prüfen. Explizit sollte die Umsetzbarkeit nach rechtlichen Gesichtspunkten geprüft werden.

Öffnung ist schon an 40 Tagen möglich

Die Verwaltung legte dem Gemeinderat nun den Antrag der FDP vor und schlug vor, ihn abzulehnen. „Wir finden den Antrag von Verwaltungsseite begrüßenswert“, sagte Manfred Schlenker vom Haupt- und Personalamt in seinem Sachvortrag. Aber: Nach dem Ladenöffnungsgesetz „können Geschäfte in Überlingen und im Stadtteil Nußdorf bereits an 40 Sonn- und Feiertagen zwischen 1. März und 31. Oktober eines jeden Jahres in der Zeit von 11 Uhr bis 19 Uhr geöffnet haben“.

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Die Stadt Überlingen kann diese Regelung in Anspruch nehmen, weil sie ein anerkannter Erholungsort ist. Schon im Frühjahr 2020 hätten einige Einzelhändler die Möglichkeit genutzt und die erforderliche Anzeige über die Sonntagsöffnung bei der Stadtverwaltung abgegeben, heißt es in der Sitzungsvorlage.

Sortiment muss 30-Prozent-Quote erfüllen

Bedingung für die Öffnung außer der Reihe ist, dass das nach dem Ladenöffnungsgesetz zulässige Warensortiment angeboten wird. Dazu zählen unter anderem Reisebedarf, Sport- und Badegegenstände sowie Andenken. In Überlingen muss dieses Warensortiment mindestens 30 Prozent der Produkte insgesamt ausmachen. Die dazugehörige Satzung wurde zuletzt 2009 verabschiedet.

Dies sah die Stadtverwaltung zusammengenommen als sehr großzügig an und riet aus rechtlichen Gründen zu der bereits genannten Ablehnung. „Stattdessen erachtet es die Stadtverwaltung als sinnvoll, an denjenigen Tagen, an denen bei der Landesgartenschau die elf geplanten, sogenannten Highlight-Veranstaltungen stattfinden, die Geschäfte des Einzelhandels nach den bereits bestehenden, rechtlich zulässigen Möglichkeiten an diesen Sonntagen zu öffnen“, lautete der Gegenvorschlag zum FDP-Antrag.

„Überlingen-Ständer“, der Anforderungen erfüllt?

Ingo Wörner (FDP) entgegnete den Ausführungen, dass die 30 Prozent in Nicht-Pandemie-Zeiten bestimmt genau richtig gewählt gewesen seien. Jetzt sieht die Fraktion jedoch Spielraum, „ob wir diese 30 Prozent auf 10 oder 15 runterregulieren“.

Auch brachte er den Vorschlag ein, mit der Überlingen Marketing und Tourismus GmbH (ÜMT) einen „Überlingen-Ständer“ zu entwickeln, der genau die Anforderungen an das Warensortiment erfüllt. „Wir wollen der Hauptschlagader unserer Stadt die Möglichkeit geben, zu überleben“, erklärte Wörner.

Ingo Wörner (FDP): „Wir wollen der Hauptschlagader unserer Stadt die Möglichkeit geben, zu überleben.“
Ingo Wörner (FDP): „Wir wollen der Hauptschlagader unserer Stadt die Möglichkeit geben, zu überleben.“ | Bild: Photografie@ Katrin Zeidler

Verwaltung hat Bedenken wegen Arbeitszeiten

Manfred Schlenker vom Haupt- und Personalamt hatte ebenfalls über den Einsatz der Arbeitskräfte gesprochen. Diese dürften an 22 Sonn- und Feiertagen nicht mehr als vier Stunden beschäftigt werden. „Wir müssen einen Blick auf die Arbeitnehmer haben“, appellierte Schlenker. Dazu sagte Wörner: Dass sich die Arbeitszeitenproblematik in den Läden sicher über Aushilfen lösen ließe.

Oberbürgermeister Jan Zeitler erklärte: „Wir müssen Ihnen als Behörde aufzeigen, was wir innerhalb der rechtlichen Grenzen für geboten halten. Es ist so, dass wir nur vorschlagen können, war wir auch wirklich vertreten können im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten. Das Ladenöffnungsgesetz gilt auch in Überlingen.“

Oberbürgermeister Jan Zeitler: „Es ist so, dass wir nur vorschlagen können, war wir auch wirklich vertreten können im Rahmen der ...
Oberbürgermeister Jan Zeitler: „Es ist so, dass wir nur vorschlagen können, war wir auch wirklich vertreten können im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten.“ | Bild: Hilser, Stefan

Bezüglich der Öffnung an Sonn- und Feiertagen sagte er: „Wir sind da schon sehr weit.“ Eine Ausweitung könnte ihm zufolge auch die Gewerkschaften auf den Plan rufen wegen der Arbeitszeiten der betroffenen Mitarbeiter.

Bernadette Siemensmeyer (Grüne) schloss sich der Verwaltung an. 30 Prozent seien großzügig gegriffen und man müsse auf Arbeitsschutz und Sonntagsruhe achten. „Ich glaube nicht, dass das die Probleme der Innenstadt löst“, befand sie zum Vorschlag der FDP.

Robert Dreher (FWV/ÜfA) meinte in Richtung der Stadtverwaltung, dass es wichtig sei, die Vorschriften nicht zu eng zu fassen. Entsprechen nur 29 Prozent der geforderten Warengruppe, sollte das Dreher zufolge nicht bemängelt und zur Anzeige gebracht werden.

Vögele (FDP): „Nicht alles, was recht ist, ist richtig“

Emotional fiel die Reaktion von Peter Vögele (FDP) aus. Er betreibt den Landgasthof zum Adler in Lippertsreute und berichtete, er habe seit Anfang November keine müde Mark eingenommen. „Nicht alles, was recht ist, ist richtig“, sagte er zu dem Beschlussvorschlag, aus rechtlichen Gründen abzulehnen. Vögele fragte, ob die Verwaltung begreife, was es für all die Betriebe bedeute, geschlossen zu haben.

Die Hoffnung besteht natürlich, dass eine erweiterte Öffnung des Einzelhandels ebenfalls der Hotellerie und Gastronomie einen Schub verleihen könnte – vorbehaltlich der weiteren Entwicklungen der Corona-Pandemie.

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Marga Lenski (Grüne) bat um eine Konkretisierung. In ihrem Antrag hatte die FDP-Fraktion von „der Saison“ gesprochen. Lenski wollte nun wissen, ob diese Saison – also 2021 – gemeint sei, oder die Saison generell. Ingo Wörner (FDP) legte sich für den Antrag auf diese Saison fest. Manfred Schlenker von der Stadtverwaltung zeigte sich dankbar über die Konkretisierung. Diese Saison könne man das großzügiger hinbekommen und mit Augenmaß verfahren, versprach Schlenker.

Rat kann Beschlussvorschlag nicht folgen

Auf den Vorschlag der Verwaltung, die Öffnung des Handels an den elf Highlight-Tagen der Landesgartenschau voranzutreiben, konnte sich das Gremium im Endeffekt nicht einigen. Günter Hornstein (CDU) legte nahe, grundsätzlich abzuklären, welche rechtlichen Gegebenheiten es benötigt, damit „der Handel sonntags für vier Stunden öffnen kann“. Dem Händler soll seiner Ansicht nach dann überlassen bleiben, ob er mitmacht oder nicht – genauso der Arbeitsschutz.

Alexander Bruns (CDU) sagte: „Wir sollten jeden Schritt gehen, den wir gehen können, im rechtlich Möglichen, um den Händlern einen Strohhalm, mehr ist es ja nicht, reichen zu können.“ Er kann sich eine 15- anstatt 30-Prozent-Regel für die erforderliche Warengruppe vorstellen. Robert Dreher (FWV/ÜfA) fügte hinzu, beim Ladenöffnungsgesetz habe man noch nicht an Pandemie gedacht.

„Haben wir die Möglichkeit, unserem Einzelhandel kräftig unter die Arme zu greifen. Einmal für diesen Sommer, danach oder mitten in der Pandemie?“, stellte Ingo Wörner (FDP) nochmals die grundlegende Frage seiner Fraktion. So wurde einstimmig beschlossen, den Beschlussvorschlag der Verwaltung erst mal als Diskussionsgrundlage zu nutzen.

Verwaltung will Gespräche mit Wirtschaftsverbund

Oberbürgermeister Zeitler möchte nun vom Wirtschaftsverbund Überlingen (WVÜ) eine konkrete Aussage, wie viele Sonntage sich die Händler denn vorstellen könnten. „Dann prüfen wir das“, sagte Zeitler. Außerdem soll es insgesamt Gespräche mit dem WVÜ und dem Regierungspräsidium geben. Vorstellbar wäre sogar, die Satzung der Stadt Überlingen anzupassen. „Jeder Schritt in die Richtung ist der richtige Weg“, sagte FDPler Ingo Wörner.

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