Jonas Ganslmeier

Schon im April landete der Geschäftsführer eines Bauunternehmens vor dem Amtsgericht in Überlingen. Ihm wurde vorgeworfen, in 19 Fällen keine Sozialversicherungsbeiträge abgeführt und somit mehr als 106.000 Euro zurückgehalten zu haben. Er wurde zu einer Geldstrafe in Höhe von 6000 Euro verurteilt. Nun musste sich der 61-Jährige erneut vor dem Amtsgericht verantworten. Ihm wurde die Vertuschung wichtiger Geschäftsunterlagen vorgeworfen.

Angeklagter: „Unterlagen wurden bei Unwetter auf Kreta vernichtet“

Wie es in der Anklage der Staatsanwaltschaft hieß, meldete der Bauunternehmer 2018 Privatinsolvenz beim Stuttgarter Amtsgericht an. Danach soll er sämtliche Geschäftsunterlagen entweder verheimlicht oder vernichtet haben. Dazu gehörten Kontoauszüge und Verlustabrechnungen. Somit habe der 61-Jährige absichtlich eine Übersicht über seinen Vermögensstand erschwert, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft.

Die Unterlagen seien in einem Unwetter auf Kreta verloren gegangen, begründete der Angeklagte nun vor Gericht. Er wollte auf die griechische Insel ziehen und hatte dafür Möbel sowie Unterlagen nach Kreta transportiert. Durch die Corona-Pandemie kam sein Umzug nicht zustande. Die Unterlagen hätten es wegen eines Sturms nicht zurückgeschafft, sagte der Unternehmer.

Richter: „Unglaubhaft, dass Unterlagen auf Kreta verschwunden sind“

Schon von Beginn an zeigte sich Richter Alexander von Kennel skeptisch. „Dass die Unterlagen auf Kreta verschwunden sind, scheint mir unglaubhaft“, sagte er. Die Wahrscheinlichkeit verurteilt zu werden, sei für den Geschäftsführer demnach hoch, fuhr er fort.

Von Kennel schlug beiden Parteien eine Vereinbarung vor. Eine Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren sei dabei für den Angeklagten unumgänglich. Es stehe noch offen, ob zusätzlich eine Geldstrafe oder ein befristetes Fahrverbot gegen den Geschäftsführer verhängt werde.

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Verteidiger: „Ein Fahrverbot wäre existenzbedrohend“

Der Verteidigungsanwalt appellierte, dass ein Fahrverbot den Angeklagten aufgrund seiner beruflichen Tätigkeit „gewaltig beeinträchtigen“ würde. Der Geschäftsführer fahre monatlich bis zu 3000 Kilometer, allein aus beruflichen Gründen. Ein Fahrverbot von mehr als drei Monaten wäre „existenzbedrohend“, betonte der Verteidiger.

Richter von Kennel entgegnete: „Die damalige Geldstrafe von 6000 Euro hat ihm anscheinend nicht wehgetan.“ Dagegen würde ein Fahrverbot dem Angeklagten eine Lektion erteilen. „In den sauren Apfel muss gebissen werden“, sagte von Kennel. Daraufhin einigen sich Staatsanwalt und Verteidiger auf eine Haftstrafe von 24 bis 28 Monaten und ein Fahrverbot von zwei bis fünf Monaten. Bevor von Kennel jedoch endgültig urteilen konnte, benötigte er zunächst ein Geständnis des Angeklagten.

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Angeklagter: „Ich räume die Vorwürfe ein“

Nach einer kurzen Absprache mit seinem Anwalt war der Angeklagte bereit, seine Schuld zu gestehen: „Ich räume die Vorwürfe ein.“ Auf die Frage des Richters, wieso er die Unterlagen vertuscht habe, wollte er keine Auskunft geben. Diese seien von persönlicher Art, fügte der 61-Jährige hinzu.

Das abschließende Urteil des Richters lautete: „Die Freiheitsstrafe bleibt bei zwei Jahren“. Zusätzlich verhängte Alexander von Kennel ein dreimonatiges Fahrverbot nach der Inhaftierung des Unternehmers sowie 100 Arbeitsstunden. Er wendete sich an den Angeklagten und fügte hinzu: „Ich hoffe, es kommt nichts mehr auf.“