Eine Spuckattacke auf die Besucherin seiner Nachbarin endet für einem 59-jährigen Mann aus dem Bodenseekreis nach Verhandlung vor dem Amtsgericht in Überlingen mit einem Aufenthalt in einer stationären Therapie. Zudem verurteilte Richter Alexander von Kennel den seit 1988 in Deutschland lebenden Mann zu 25 Tagessätzen à 15 Euro auf zwei Jahre Bewährung und zur Zahlung einer Geldstrafe von 100 Euro an die Organisation Ärzte ohne Grenzen, zahlbar in Raten.
„Es spricht für Sie, dass Sie bisher ein straffreies Leben hinter sich haben“, sagte der Richter. „Aber so aggressiv, wie Sie sich hier aufgeführt haben und wie Sie die Zeugin verbal angegangen sind, haben Sie das das übliche Maß der Verärgerung überschritten“, wandte sich von Kennel an den Angeklagten. Er müsse dringend in Therapie, sonst kämen da zukünftig weitere Probleme, begründete der Richter sein Urteil mit Blick auf die psychische Gesundheit des 59-Jährigen. Um welche Erkrankungen es sich handelt, wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit vorgetragen.
Angeklagter streitet die Tat komplett ab
Die Einwände des Angeklagten, er habe nicht gespuckt und er habe noch nie mit der geschädigten Frau gesprochen, beurteilte der Richter als nicht glaubhaft. „Die Zeugin hat absolut glaubhaft, detailreich und ohne Widerspruch zur damaligen Polizeiaussage den Vorgang geschildert“, sagte von Kennel. Die mittlerweile 45-Jährige berichtete zuvor, wie sie bei ihrer Freundin im Garten gegrillt hätten. Der Angeklagte sei im Laufe des Abends mit seiner damaligen Frau nach Hause gekommen und in seine Wohnung im ersten Stock gegangen.
Mit nacktem Oberkörper sei er dann am offenen Fenster gestanden „Er hat aggressiv und fokussiert fast eine Stunde ununterbrochen am Fenster gestanden und mit bösem Blick auf uns runter geschaut“, erzählte sie. „Also ich finde das nicht normal“, antwortete sie auf Nachfrage des Verteidigers zum Verlauf des Abends. Sie habe gewusst, dass es mit dem Mann in der Nachbarschaft schon seit Jahrzehnten Probleme gebe, weil ihre Familie in der Nähe gewohnt habe und auch ihre im Haus des Angeklagten wohnhafte Freundin Einiges erzählt habe.
Auf Beschimpfungen folgte Spuckattacke
„Ich kannte ihn aber nur vom Sehen“, beteuerte sie. Am Ende des Grillabends gegen 22.30 Uhr sei sie dann vom Garten zur Straße gelaufen. Der Weg führte unter dem Fenster des Beschuldigten entlang. Nach Angaben der Frau beschimpfte er sie dann in einer Sprache, die sie nicht könne. Sie habe aber am aggressiven Tonfall erkannt, dass es unfreundliche Worte waren. „Dann habe ich gehört, wie er die Spucke hochzog und dann traf sie mich am Kopf“, erklärte sie und fuhr sich auch knapp drei Jahre nach dem Vorfall noch sichtlich angeekelt mit der Hand über den Kopf.
Richter muss Angeklagten zur Ruhe mahnen
Immer wieder unterbrach der 59-Jährige die Zeugenaussage. „Du lügst“, war noch der harmlosere seiner Einwürfe. Erst auf Ermahnung des Richters, dass er sich weitere Sanktionen einhandeln könnte, blieb der Angeklagte ruhig und akzeptierte die Strafe, mit Verzicht auf weitere Rechtsmittel.