Aus Sicht der Stadt Überlingen gab es am Pfingstwochenende auf der Promenade keine „Ansammlungen„ von Menschen. Deshalb sei auch die Schilderung im SÜDKURIER-Artikel vom vergangenen Donnerstag aus ihrer Sicht falsch. „Eine Ansammlung ist nach unserer Auffassung eine längerfristige Zusammenkunft von Menschen, zum Beispiel „Gaffer“ bei einem Verkehrsunfall. Diese Beobachtung haben wir nicht gemacht. Auf der Seepromenade herrschte (wie von Ihnen beschrieben) „starker Publikumsverkehr. Spaziergänger, Ausflügler, Radfahrer usw. waren in großer Zahl unterwegs.“ Die Passanten seien dabei in Bewegung oder ließen sich mit möglichem Abstand beispielsweise auf den Stufen am Landungsplatz nieder. „Auch wenn das Besucheraufkommen sehr hoch war, macht dies die Passanten nicht zur „Ansammlung“.“
Vollzugsdienst mit „Parkraumüberwachung ausgelastet“
Ebenso widerspricht die Pressestelle der Aussage, „Knöllchen an Falschparker verteilen hat für die Verwaltung Priorität vor der Kontrolle der gültigen Corona-Verordnung“. Sie wiederholt, was der SÜDKURIER wörtlich in diesem Zusammenhang zitiert hatte: „Grundsätzlich ist der Gemeindevollzugsdienst (GVD) der Stadt Überlingen an Tagen mit sehr hoher Besucherfrequenz mit der Parkraumüberwachung ausgelastet. Zusätzlich zu den regulären Aufgaben ist es nicht möglich, das Verhalten jedes Einzelnen durch den GVD zu kontrollieren – es gilt der Grundsatz ‚Schutzzweck vor Kontrollzweck‘.“
GVD-Arbeit weit mehr „als Knöllchen verteilen“
Ergänzend erläutert die Pressestelle: „Die wichtige Aufgabe der Parkraumüberwachung auf „Knöllchen an Falschparker“ zu reduzieren, wird dem Aufgabenbereich des GVD in keinster Weise gerecht.“ Die Parkraumüberwachung beinhalte vor allem die Vermeidung der Blockade von Feuerwehr- und Rettungszufahrten und Behindertenparkplätzen, die Entfernung von Kraftfahrzeugen an gefährlichen Stellen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit sowie die Gewährleistung des Durchkommens von Fahrzeugen des Rettungsdienstes und der Feuerwehren. „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des GVD leisten seit Beginn der Corona-Pandemie ihr Bestes.“ Die aktuelle Situation bedeutet dabei insbesondere für die Ortspolizeibehörde eine enorme Mehrbelastung und für die gesamte Stadtverwaltung eine komplett neue Situation, „die wir so alle noch nie erlebt haben“.
„Vorsätzliche und provokante“ Verstöße gegen Corona-Verordnung
Grundsätzlich seien die Beamten des Polizeirevier Überlingens in der Stadt präsent, erklärt die Stadt nun noch, am Pfingstsonntag, 31. Mai auch unterstützt durch das Polizeipräsidium (PP) Einsatz. Die Polizisten hätten auf Verstöße gegen die Corona-Verordnung hingewiesen und offensichtlich vorsätzlich oder provokant begangene Verstöße auch zur Anzeige gebracht. Und das Polizeirevier werde auch in den kommenden Wochen „gemäß den bekannten Leitlinien des Polizeipräsidiums Ravensburg Kontrollen durchführen“. Dabei werden sie am morgigen Sonntag, 7. Juni, wieder von der PP Einsatz unterstützt. Diese Informationen könne sie jetzt erst nachreichen, schreibt die Stadt, da ihr der detaillierte Bericht der Polizei zum Zeitpunkt der SÜDKURIER-Anfrage am Dienstag, auf die sie am Mittwoch antwortete, noch nicht vorgelegen sei.
Kommune folgt Marschrichtung der Landesregierung
Der Infektionsschutz sei Ländersache, erklärt die Stadt weiter, die Landesregierung müsse die Marschroute vorgeben. Die schrittweise Öffnung der Beherbergungsbetriebe sowie kultureller Einrichtungen und Gaststätten bedeute für eine Stadt wie Überlingen mit ihrer touristischen Ausprägung natürlich auch eine Zunahme auswärtiger Besucher. „Diese Maßnahmen wurden von der Landesregierung pünktlich zu Pfingsten getroffen, weitere Öffnungen angekündigt.“ Da die Landesregierung diesen innerdeutschen Tourismus wieder zulasse, fehle der Stadt Überlingen als kommunaler Verwaltung schlicht die Grundlage, hiergegen eindämmend vorzugehen. Aus diesem Grund sehe die Stadt Überlingen keine Veranlassung, sich der Marschroute der Landesregierung als einzelne Kommune entgegenzustellen. Hinzu komme, dass die Stadt Überlingen den örtlichen Gastronomen, Hoteliers, Einzelhändlern und allen weiteren vom Tourismus abhängigen Gewerbetreibenden nicht die Grundlage entziehen will, um den Verlusten durch die einschränkenden Maßnahmen im Frühjahr entgegenzuwirken, wenn dies von Seiten der Landesregierung gestattet werde.
Beim „gemeinsamen Betrinken“ greift auch die Gemeinde ein
Das Sozialministerium übt die Fachaufsicht für Maßnahmen der nach § 1 Absatz 6 der Verordnung des Sozialministeriums über Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz zuständigen Ortspolizeibehörden aus. Grundsätzlich liegt es daher im Aufgabenbereich des GVD, die Auflagen der Corona-Verordnung zu kontrollieren, wobei das Polizeirevier Überlingen die Ortspolizeibehörde unterstützt und hier eine enge Zusammenarbeit besteht. Aufgrund des umfassenden Aufgabenbereichs des GVD obliegt es dem übergeordneten Ordnungsamt, eine Priorisierung vorzunehmen. Wir betonen daher nochmals, dass wir an einem Tag mit hoher Besucherfrequenz unter Beachtung der verfügbaren Personalausstattung den Schutzzweck vor den Kontrollzweck stellen. Bei offenkundigen Verstößen gegen die Corona-Verordnung, wie beispielsweise das Zusammenkommen von meist jugendlichen Personen verschiedener Haushalte zum gemeinsamen Betrinken, greift sowohl der GVD wie auch die Landespolizei ein.
Stadt plant Hinweistafeln auf gültige Regeln im Stadtgebiet aufzustellen
An markanten Stellen im Stadtgebiet wird es noch Hinweise auf die gültigen Regelungen geben, schreibt die Stadt weiter, um an die Vernunft des Einzelnen zu appellieren, die Vorgaben der Corona-Verordnung einzuhalten. Grundsätzlich liege es in der Verantwortung des Einzelnen, daran mitzuwirken, eine zweite Infektionswelle zu verhindern. „Die Entscheidung, diese Maßnahme zu ergreifen, fiel erst im Laufe der Woche, so dass wir sie Ihnen erst heute mitteilen können“, schreit die Pressestelle der Stadt am Freitag, 5. Juni.