Obwohl das Ergebnis bei der Bürgermeisterwahl kaum eindeutiger hätte ausfallen können, ist Ruhe in der Angelegenheit somit noch nicht abzusehen. Nachdem die Drittplatzierte Gesche Roestel Einspruch gegen die Wahl eingelegt hatte, ist nun auch Strafanzeige erstattet worden. Das bestätigte der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen, Florian Schumann, auf Nachfrage unserer Zeitung.
„Die Staatsanwaltschaft prüft nun aufgrund des für sie geltenden Legalitätsprinzips, ob aufgrund dieser Anzeige ein Ermittlungsverfahren einzuleiten ist“, so Schumann. Das heißt: Es wird zunächst geprüft ob ausreichend tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, die ein weiteres Vorgehen der Strafverfolgungsbehörden rechtfertigen.
Bereits am Wahltag war beim Polizeirevier Bad Säckingen eine Anzeige eingegangen, bei der eine Vielzahl von Vorwürfen geäußert wurden. Auch diese seien zur Überprüfung an die Staatsanwaltschaft übermittelt worden, wie Revierleiter Albert Zeh erklärt.
All diese Vorgänge sind augenscheinlich unmittelbar auf die wochenlangen Agitation einer handvoll Internetnutzer zurückzuführen, die sich unter dem Dach einer sogenannten „Bürgerinitiative kommunale Demokratie“ (BKD), gesammelt und schon vor der Wahl in den sozialen Medien gegen Stadtverwaltung, Bürgermeister und die örtliche Presse Stimmung gemacht hatte, und deren Störfeuer weiter anhält.
Wortführer in den sozialen Medien ist Kai Isemann, der seine Bewerbungsabsicht am letzten Tag der Bewerbungsfrist zwar weitschweifig angekündigt, letztlich aber die Abgabefrist versäumt hatte. Im Nachgang macht er dafür die angeblich fehlerhafte Ausschreibung der Bürgermeisterwahl verantwortlich. Die Bewerbungsfrist hatte indes immerhin zwei Monate und drei Wochen lang gedauert.
Weitere Vorwürfe der Gruppierung beziehen sich auf die angeblich fragwürdige Praxis der Stadtverwaltung bei Auftragsschreibungen, Vetternwirtschaft und den anscheinend fehlerhaften Versand von Wahlbenachrichtigungen. Isemann hatte schon vor der Wahl Anzeigen und eine Wahlanfechtung angekündigt.
Entsprechende Aufrufe wurden auch auf der Facebook-Seite der „BKD„ veröffentlicht, wo andere Nutzer zum Erstatten von Anzeigen ermuntert wurden. Laut Auskunft der Staatsanwaltschaft ist bislang aber lediglich eine Anzeige erstattet worden.