Die Bürgermeisterwahlen in Bad Säckingen sind strafrechtlich nicht zu beanstanden. Nachdem das Landratsamt Waldshut die Wahlanfechtungen bereits vergangene Woche als unbegründet abgewiesen hatte, ist nun auch die Staatsanwaltschaft zu dem Schluss gekommen, dass es im Zuge der Bürgermeisterwahl auch keine Verstöße gegen das Strafrecht gegeben hat.

Im Zusammenhang mit den Bürgermeisterwahlen der Stadt Bad Säckingen seien zwei Anzeigen wegen Wahlbehinderung, Wählernötigung, Verletzung des Wahlgeheimnisses und Wählertäuschung erstattet worden, wie der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen, Florian Schumann, in einer Stellungnahme infolge einer Anfrage unserer Zeitung darstellt. Sämtliche Vorwürfe hätten sich aber im Zuge einer Voruntersuchung als gegenstandslos erwiesen. Dies gilt insbesondere auch für Vorwürfe im Hinblick auf die Berichterstattung unserer Zeitung, so Schumann weiter: „Bei den Vorwürfen der Anzeigeerstatter liegt ein strafrechtlich relevantes Verhalten vielmehr fern. Soweit Äußerungen beanstandet wurden, sind diese im Übrigen durch die Presse- beziehungsweise Meinungsfreiheit geschützt.“

Vor allem sah sich die Stadtverwaltung einer Vielzahl von Vorwürfen im Hinblick auf die Bürgermeisterwahl ausgesetzt. Wahlbehinderung, Verletzung des Wahlgeheimnisses, Wählernötigung sowie Wählertäuschung lauteten die schweren Geschütze, mit denen die Anzeigenerstatter laut Staatsanwaltschaft die Stadt konftrontierten: „Im Einzelnen wurde von den Anzeigeerstattern die Presseberichterstattung, Stellungnahmen der Stadtverwaltung sowie Äußerungen bei Podiumsdiskussionen und Meinungsäußerungen durch Privatpersonen zu den Wahlen beanstandet“, führt Schumann näher aus.

Die Überprüfungen der Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen hätten allerdings ergeben, dass im Zusammenhang mit den durchgeführten Wahlen „weder wählerschützende Strafvorschriften noch andere Straftatbestände verwirklicht wurden“, fasst Schumann die Ergebnisse der Ermittlungen zusammen. Nach Paragraf 107 des Strafgesetzbuchs (StGB) mache sich der Wahlbehinderung strafbar, wer eine Wahl oder die Feststellung einer Wahl mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt stört. Nach Paragraf 107a StGB mache sich der Verletzung des Wahlgeheimnisses strafbar, wer einer dem Schutz des Wahlgeheimnisses dienenden Vorschrift in der Absicht zuwiderhandelt, sich oder einem anderen Kenntnis davon zu verschaffen, wie jemand gewählt habe. Nach Paragraf 108 StGB mache sich der Wählernötigung strafbar, wer andere mit rechtswidrigem Druck nötige oder hindere, zu wählen oder sein Wahlrecht in einem bestimmten Sinne auszuüben. Nach Paragraf 108a StGB mache sich der Wählertäuschung strafbar, wer durch Täuschung bewirkt, dass jemand bei der Stimmabgabe über den Inhalt seiner Erklärung irrt oder gegen seinen Willen nicht oder ungültig wählt.

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Bereits am Ende vergangener Woche hatte das Landratsamt seine Entscheidung im Hinblick auf die Wahlanfechtungen getroffen. Insgesamt gab es drei Einsprüche, schildert Pressesprecher Michael Swientek. Zwei Einsprüche seien als unzulässig zurückgewiesen worden. Ein weiterer Einspruch wurde als unbegründet zurückgewiesen. Die Begründung der Aufsichtsbehörde: „Die Stellenausschreibung und das weitere Wahlverfahren wurden von der Stadt Bad Säckingen korrekt durchgeführt.“ Aus Sicht des Landratsamts ist die Wahl somit gültig.

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Bürgermeister Alexander Guhl zeigte sich erfreut über die Entscheidungen des Landratsamtes und der Staatsanwaltschaft: „Die Entscheidungen überraschen mich auch nicht, denn es ist alles korrekt abgelaufen.“ Er wertete es aber dennoch als gutes Zeichen für die Verwaltung, denn nun sei offiziell bestätigt, dass die Mitarbeiter gesetzeskonform arbeiteten. Dass bewusst der Eindruck erweckt worden sei, dass dies nicht der Fall sein könnte, sieht Guhl als „unfairen Akt“, ebenso wie den Umstand, dass die Strafanzeige gegen Unbekannt und nicht etwa gegen eine konkrete Person erstattet worden sei: „Da nun alle Stellen ausgereizt und ausgiebig beschäftigt wurden, wäre es gut, wenn allmählich wieder Ruhe einkehrt“, lautet Guhls Wunsch.

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Seine Gegenkandidatin bei der Bürgermeisterwahl, Gesche Roestel, die die Wahl angefochten hatte, war am Dienstag nicht erreichbar.

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