Markus Baier

Die Einsprüche gegen die Bad Säckinger Bürgermeisterwahl vom 20. Oktober sind seitens der Kommunalaufsichtsbehörde im Landratsamt Waldshut abgewiesen worden. Entsprechende Informationen unserer Zeitung bestätigt Pressesprecher Michael Swientek auf Nachfrage. Die Entscheidung sei demnach bereits vergangene Woche getroffen worden, so Swientek. Damit ist die Wahl formal gültig und Bürgermeister Alexander Guhl, der mit knapp 86 Prozent der Stimmen in seinem Amt bestätigt wurden war, darf im Januar offiziell seine zweite Amtszeit antreten – vorausgesetzt die Einsprechenden gehen nicht juristisch gegen diese Entscheidung vor.

Das könnte Sie auch interessieren

Insgesamt gab es drei Einsprüche, davon wurde einer von zwei Personen eingereicht, schildert Swientek. „Zwei Einsprüche sind als unzulässig zurückgewiesen worden.“ Die Einsprecher seien weder Bewerber noch Wahlberechtigte für die Bürgermeisterwahl in Bad Säckingen gewese. Daher hätten sie auch nicht zum Kreis der Einspruchsberechtigten gehört.

Das könnte Sie auch interessieren

Ein weiterer Einspruch wurde als unbegründet zurückgewiesen. Wie bereits berichtet, handelte es sich bei der Einsprecherin um die Bewerberin und letztlich Drittplatzierte Gesche Roestel. Die Begründung der Aufsichtsbehörde: „Die Stellenausschreibung und das weitere Wahlverfahren wurden von der Stadt Bad Säckingen korrekt durchgeführt.“ Zudem sei durch die Art der Berichterstattung in der örtlichen Presse das Recht auf freie Wahl nicht eingeschränkt worden, wie Swientek betont. Auch das war in der Einwendung moniert worden.

Das könnte Sie auch interessieren

Aus Sicht des Landratsamts ist die Wahl somit gültig. Die Einsprecher haben jetzt allerdings einen Monat Zeit, um gegebenenfalls Klage beim Verwaltungsgericht Freiburg einzureichen, so Swientek. Immerhin: Weitere Anfechtungsbestrebungen im Nachgang zur Bürgermeisterwahl wird es nicht geben. Einsprüche konnten nur binnen einer Woche nach Bekanntmachung des Wahlergebnisses eingereicht werden. Diese Frist ist am 4. November abgelaufen.

Das könnte Sie auch interessieren