1. Wie stelle ich fest, ob mir zu hohe Krankenkassenbeiträge berechnet werden?

„Wer Rentenzahlungen aus der Schweiz erhält, sollte unbedingt die Beitragsberechnung der Krankenkasse selbst nachrechnen“, empfiehlt Experte Peter Grieble. Es sei auch sinnvoll, bei der Krankenkasse nachzufragen, ob und in welcher Höhe Rentenzahlungen aus der Schweiz als Berechnungsgrundlage herangezogen wurden, und warum dies geschehen ist. Diese Berechnungsgrundlage könne man dann mit den eigenen Berechnungen und der Rechtslage vergleichen.

2. Wie kann ich als Betroffener gegen falsche Beitragssätze vorgehen?

Hier gibt es laut Grieble verschiedene Möglichkeiten: Ein Widerspruch gegen die Beiträge wäre der erste Schritt. Falls dieser nicht die gewünschte Wirkung erzielt, bleibt die Beschwerde beim Bundesversicherungsamt in Bonn oder eine Klage am Sozialgericht. „Wenn auch eine Information an die Verbraucherzentrale ergehen würde, wäre das gut“, so Grieble. Dort werden entsprechende Hinweise gesammelt und ausgewertet.

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3. Inwiefern muss ich bei einer Reklamation dennoch mit Widerstand seitens der Krankenkasse rechnen?

Obwohl die Rechtsprechung bis hin zum Bundessozialgericht in dieser Sache eindeutig ist, ist laut Verbraucherzentrale durchaus mit Gegenwind der Krankenkasse zu rechnen. Der Tipp des Experten lautet: „Lassen Sie sich davon nicht beirren und lassen Sie sich nicht mit Hinweis z.B. auf irgendwelche technischen Gegebenheiten abwimmeln.“

4. Wann ist es sinnvoll einen Anwalt hinzuzuziehen?

Stellt sich die Krankenkasse stur, nimmt Widersprüche oder die Aufforderung auf Beitragssenkung oder -rückerstattung nicht zur Kenntnis, verstößt sie gegen die geltende Rechtslage, so Peter Grieble. Dann sollte man auf jeden Fall auch einen Rechtsexperten ins Boot holen.

5. Wie lange kann ich Ansprüche geltend machen?

„Die Ansprüche verjähren grundsätzlich vier Jahre nach Ende des Jahres, in dem die jeweiligen Beiträge zu viel bezahlt wurden“, erklärt Grieble. Die Verjährung kann durch schriftlichen Erstattungsantrag oder einen Widerspruch gehemmt werden.