So viel vorneweg: Noch handelt es sich bei bei keiner der Flächen um ausgewiesenes Bauland. Die Stadt ist mit der Flächenfestlegung erst am Beginn eines langen Verfahrens. Zunächst einmal wird der so genannte Flächennutzungsplan (FNP) geändert. Dazu hat der Gemeinderat nun grünes Licht gegeben.
Die Stadt plant die Erweiterung der Gewerbeflächen in der Kernstadt und in Wallbach. Wohnbauflächen soll es in der Kernstadt, in Wallbach und in Harpolingen geben. Die Priorität der Flächen ist unterschiedlich: Zugig gehen wird es etwa bei der Gewerbefläche Gettnauer Boden beim Zoll-Kreisverkehr oder auch beim Baugebiet Leimet III, das bereits entwickelt wird. Dagegen sind beispielsweise das Tennisareal Dürerstraße und Leimet IV Reserveflächen.
„Lange Areal“
Das Gebiete südlich der Gärtnerei Lange ist seit Jahren für eine Wohnbebauung im Gespräch. Auf der 2,3 Hektar großen Fläche könnte Geschosswohnungsbau entstehen.
„Hasenrütte“
Die Fläche beim Iselehof war bereits für eine Wohnbebauung vorgesehen. Der Investor hat sich zurückgezogen. Die 0,5 Hektar große Fläche soll weiterhin für Wohnbebauung zur Verfügung stehen.
„Dürerstraße“
Hier handelt es sich im Wesentlichen um die Tennisanlage nördlich des Friedhofes. Als Nachnnutzung will die Stadt auf den 1,9 Hektar eine Wohnbaufläche entwickeln.
„Nußbaumweg/Unterm Rain“
Die beiden Flächen in Harpolingen liegen beieinander. Es handelt sich um die Erweiterung „Wohngebiet Nußbaumweg“ und um Bebauung entlang der Straße Richtung Friedhof.
„Leimet III und IV“
Leimet III ist bereits in Planung. Auf 2,6 Hektar sollen 150 Wohneinheiten entstehen. Leimet IV schließt direkt östlich an mit 2,7 Hektar. Leimet IV ist Reservefläche, aktuell ist nichts geplant.
„Stöckacker/Wolfacker“
Die beiden Flächen mit zusammen 7,6 Hektar liegen am südlichen Ortsrand von Wallbach Richtung Bad Säckingen. Hier soll das bestehende Gewerbegebiet erweitert werden.
„Steinenacker/Hinter den Gärten“
Dies sind zwei mögliche Wohnbauflächen in Wallbach. Größe: gut 8 Hektar (4,4 und 3,7h). Sie bieten Platz für 150 Einfamilienhäuser. Lage: zwischen Ort und B 34 beim Friedhof.
„Gettnauer Boden“
Die Fläche schließt sich östlich an die Kläranlage an. Aktuell werden die 4,25 Hektar für Landwirtschaft und Kleingärten genutzt. Die Stadt strebt eine baldige Gewerbenutzung an.
Was sagt ein Flächennutzungsplan?
Darin sind Flächen mit ihrer möglichen Entwicklung und künftigen Nutzung beschrieben. Das heißt, der Plan legt nur eine Perspektive fest. Beispiel: Der FNP weist eine Fläche als mögliches Bauland aus. Erst beim nächsten Schritt, dem Bebauungsplan, den ebenfalls der Gemeinderat beschließt, wird aus der Perspektiv-Fläche tatsächliches Bauland. Gleichzeitig haben auch übergeordnete Behörden wie Landratsamt und Regierungspräsidium mitzureden. Denn sie wachen darüber, dass die Politik der Landesregierung auch bei Gemeinderatsentscheidungen eingehalten wird. Das vorrangige Ziel der Landesregierung ist es, sparsam mit Flächen umzugehen und nur bei tatsächlichem Bedarf (z.B. Bevölkerungsdruck) neue Bauflächen auszuweisen. Im Klartext heißt das: Die Flächenplanung des Gemeinderates muss erst noch behördlich abgesegnet werden.