Drei Jahre Haft ohne Bewährung erhielt ein 41-jähriger Angeklagter aus dem westlichen Kreisgebiet wegen des Besitzes von Dateien kinderpornografischen Inhalten übelster Art.
Das Bad Säckinger Schöffengericht unter Vorsitz von Richterin Stefanie Hauser konnte nicht umhin, den Angeklagten zur Haftstrafe zu verurteilen, zumal der Angeklagte bereits im Jahre 2017 eine zweijährige Haftstrafe – ebenso wegen des Besitzes kinderpornografischer Dateien – abgesessen hatte und nur knapp zwei Monate nach der Haftentlassung erneut einige hundert Fotos und Videodateien mit einer Gesamtlaufzeit von über neun Stunden auf seine drei Handys heruntergeladen hatte.
Er habe sich sehr einsam gefühlt und hatte „leider zu viel Zeit“ und somit viel Gelegenheiten für seine Recherchen in einschlägigen Chatgruppen im Internet, erklärte der Angeklagte vor Gericht. Eine Erklärung allerdings, die das Gericht freilich nicht akzeptieren konnte
Nach der Haft täuschte er seine Betreuuer
Erschwerend wertete das Gericht die Tatsache, dass der Angeklagte nach seiner damaligen Haftentlassung das engmaschige Netz seiner Betreuungsorgane wie seinen Bewährungshelfer, seinen betreuenden Kriminalkommissar und auch seine psychiatrische Therapeutin über seine Rückfälligkeit aus seiner Sicht erfolgreich täuschen konnte, entsprechend ernüchtert zeigten sich der Kriminalkommissar sowie der Bewährungshelfer bei der Verhandlung.
Sie sahen den Angeklagten nach der Haftentlassung auf einem guten Weg und diagnostizierten ihm eine positive Sozialprognose. Dennoch konnte der Angeklagte sich nicht zurückhalten und lud die kinderpornographischen Dateien aus dem Internet herunter und nahm sogar über eine Chatgruppe Kontakt mit mehreren minderjährigen Mädchen im Alter von höchstens 13 Jahren auf.
Eindeutige Chats mit minderjährigen Mädchen
Mehrere tausend Chats wurden ausgetauscht, mit einem der Mädchen vereinbarte er auch ein persönliches Treffen mit eindeutigen Absichten, zu diesem Zweck buchte er zwei Hotelübernachtungen in Norddeutschland. Dieses Treffen kam jedoch glücklicherweise nicht zustande. Der Vater des Mädchens erlangte Kenntnis der Vorgänge und informierte die Polizei.
Hausdurchsuchung brachte über 1000 einschlägige Dateien zu Tage
Die Ermittlungen nahmen ihren Lauf, es folgte der Fund der Dateien auf seinen Handys bei einer Hausdurchsuchung. Ab diesem Moment solle sich der Angeklagte gegenüber den ermittelnden Beamten kooperativ und geständig gezeigt haben. Nach eigenen Angaben hält sich der Angeklagte selbst für sexsüchtig mit deutlichem Hang zur Pädophilie, zu seinen sexuellen Neigungen machte der Angeklagte gemäß Antrag seines Verteidigers Sven Schneider aus Potsdam nur unter Ausschluss der Öffentlichkeit Ausführungen.
Plädoyers unter Ausschluss der Öffentlichkeit
Im öffentlichen Teil seiner Vernehmung räumte der Angeklagte alle Vorwürfe ein, er wisse was er angestellt habe, alles täte ihm sehr leid, er brauche weiterhin Hilfe bei seine Resozialisierung. Das ausführliche Plädoyer von Staatsanwältin Rahel Diers sowie das Plädoyer der Verteidigung fand wiederum unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Schöffengericht lehnt erneute Bewährung ab
Das Urteil und die Urteilsbegründung von Richterin Stefanie Hauser waren wieder für die Öffentlichkeit bestimmt. Staatsanwältin Rahel Diers sah eine Haftstrafe von drei Jahren und vier Monaten als gerechtfertigt, Verteidiger Sven Schneider plädierte hingegen auf eine Strafe auf Bewährung. Dem konnte das Schöffengericht jedoch nicht folgen, die vom Gericht ausgesprochen Freiheitsstrafe von drei Jahren muss der Verurteilte somit antreten.
Richterin Stefanie Hauser hinterfragte in ihrer Urteilsbegründung, wie es sein könne, dass jemand eine zweijährige Haftstrafe aussitze, einen Bewährungshelfer, eine Therapeutin und einen Kriminalkommissar verlässlich zur Seite stehen habe und dennoch rückfällig wird. Der verurteilte 41-jährige wusste darauf keine Antwort, „er ekle sich vor sich selbst“ , so sein Statement am Ende der Verhandlung.