Wegen des Besitzes von knapp 200 kinder- und jugendpornografischen Videos und Bildern verurteilte das Amtsgericht Bad Säckingen einen 64 Jahre alten Mann aus einer Hochrheingemeinde zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung. Darüber hinaus muss der Verurteilte eine Geldauflage in Höhe von 2500 Euro bezahlen.

Für das Gericht ist der Fall klar

Für Richterin am Amtsgericht Stefanie Hauser war der Fall nach der Beweisaufnahme eindeutig: „Sie haben kinder- und jugendpornografische Videos und Bilder besessen. Das ist strafbar. Es sind Kinder, die großes Leid ertragen müssen und ein unvorstellbares Unglück erleiden. Dieser Sumpf soll durch die Gesetze des Staates ausgetrocknet werden.“

Auch eine schwere Vergangenheit ist keine Entschuldigung

Zweifellos, so Hauser weiter, habe der Angeklagte in seinem Leben selbst viel Schlimmes erlebt – „doch eine schwere Vergangenheit ist hier keine Entschuldigung. Ein jeder erlebt in seinem Leben menschliche Verluste und Zurückweisungen.“

Im Verlauf der Verhandlung hatte der Angeklagte ausführlich seinen schwierigen Lebensweg seit der Kindheit dargelegt. Auch als Erwachsener sei es ihm nicht gelungen, menschliche Bindungen aufzubauen und selbst seine Ehe sei von großen Problemen geprägt. Seit Jahren befände er sich daher in psychiatrischer Behandlung und benötige Medikamente.

Durch das Herunterladen pornographischer Inhalte wollte er seine Frau eifersüchtig machen

Nachdem seine Frau über das Internet Kontakt zu einem Mann in Norddeutschland aufgenommen habe, sei in ihm der Entschluss gereift, sie durch Abbildungen erwachsener Frauen aus dem Internet eifersüchtig zu machen, so der Angeklagte. Aufgrund seines Sammelzwanges habe er dann die Kontrolle über sich verloren, und ganze Sammlungen im Paket heruntergeladen.

„Ich streite gar nichts ab, aber ich habe keine pädophilen Neigungen“

Unter der großen Masse der von ihm heruntergeladenen Bilder und Videos, so der Angeklagte, seien solche gewesen, die Kinder zeigten. „Ich stehe dazu, dass ich die Videos und Bilder heruntergeladen habe, aber ich habe es nicht wissentlich getan. Es war ein digitaler Amoklauf“, sagte der Mann. „Ich streite gar nichts ab, aber ich habe keine pädophilen Neigungen, in dieser Richtung empfinde ich Abscheu.“

Wie konnte die Polizei den Täter überführen?

Im Rahmen der Beweisaufnahme bestätigte der ermittelnde Kriminalobermeister der Polizei Waldshut, dass im Rahmen einer Hausdurchsuchung 2022 sehr viel Material auf einem Tablet, einem Smartphone und mehreren Festplatten des Angeklagten gefunden worden sei. Auf dessen Spur seien die Behörden durch einen Hinweis des Nationalen Zentrums für vermisste und ausgebeutete Kinder (NECMEC) in den USA gekommen.

Der Angeklagte hat nicht gezielt nach Kinder- und Jugendpornographie gesucht

Über verschiedene Soziale Dienste wie Whatsapp, Facebook oder Telegram habe der Angeklagte das Material erhalten und auch auf verschiedene Festplatten überspielt. Allerdings, so der Beamte weiter, „habe keine gezielte Suche nach kinder- und jugendpornografischen Inhalten im Internet festgestellt werden können. Sehr wohl können diese Inhalte auch ohne Zutun des Angeklagten durch Telegram auf dessen Handy oder Tablet gespeichert worden sein.“

Während der gesamten Ermittlungen offen und kooperativ

Dem Angeklagten, so Staatsanwältin Rahel Diers in ihrem Schlussplädoyer, sei bewusst gewesen, dass er strafbares Material in seinem Besitz habe. Es sei ihm jedoch zugute zu halten, dass er während der gesamten Ermittlungen offen und kooperativ gewesen sei und die begangenen Straftaten gestanden habe.

Die Konsequenz: 16 Monate auf Bewährung

Aufgrund des umfassenden Geständnisses des Angeklagten, der sich zudem aus eigenem Willen in psychiatrische Behandlung begeben hat, hielt Diers eine Freiheitsstrafe von 16 Monaten auf Bewährung und eine Geldauflage von 2500 Euro für angemessen. Darüber hinaus beantragte sie, dem Angeklagten einen Bewährungshelfer zur Seite zu stellen. Beidem schloss sich Verteidiger Michael Vogel aus Bad Säckingen an. Richterin Hauser entsprach im Urteil dem Antrag auf 16 Monate auf Bewährung – die Begleitung durch einen Bewährungshelfer lehnte sie ab.

„Wenn sie noch einmal hier sitzen, dann wandern sie in den Knast“

Mehr als deutlich fielen die abschließenden Ermahnungen von Staatsanwaltschaft und Richterin in Richtung des Angeklagten aus: „Was sie getan haben, ist kein Kavaliersdelikt. Wenn sie noch einmal hier sitzen, dann wandern sie in den Knast“, erklärte Diers. Eine strafrechtliche Konsequenz, die auch Richterin Hauser betonte: „Finger weg – auch von Erwachsenenpornografie. Die Polizei kommt auch ein zweites Mal zu ihnen und das heißt dann Gefängnis.“