Die Roggenbacher Schlösser – die Burgruine Steinegg und die Ruine Roggenbach – werden im Auftrag von Vermögen und Bau, der Bauverwaltung des Landes, saniert. Bevor die Genehmigung für die Bauarbeiten erteilt werden konnte, mussten aber die Belange des Natur- und Artenschutzes geprüft werden.
Strenge Vorgaben
„Die Roggenbacher Schlösser liegen im FFH-Gebiet Täler von Schwarza, Mettma, Schlücht, Steina“, erklärt Projektansprechpartner Markus Sieber von Vermögen und Bau. „Deswegen war der Naturschutz von Anfang an mit im Boot.“ Der zuständige Naturschutzbeauftragte des Landkreises Waldshut, Friedbert Zapf, erklärte dazu, dass auch in einem solchen Schutzgebiet Baumaßnahmen nicht tabu seien. „Man kann sich ein FFH-Gebiet wie eine Scheibe Schweizerkäse vorstellen“, so Zapf. Die Käsescheibe sei das FFH-Gebiet, die Löcher seien die besonders geschützten Lebensraumtypen, die für jedes FFH-Gebiet definiert sind.
Die Roggenbacher Schlösser lägen in einem solchen „Loch“, nämlich im Lebensraumtyp Schlucht- und Hangmischwälder. Deswegen musste ein Fachbüro für Ökologie prüfen, ob die Sanierungsarbeiten diesen Lebensraum beeinträchtigen könnten. Dies ist nicht der Fall. Die mit Schotter befestigte Fläche für die Baustelleneinrichtung liegt außerhalb des Lebensraumtyps, wurde von dem Büro bestätigt.
Fledermäuse im Gemäuer
Nun gibt es außerdem für jedes FFH-Gebiet noch eine individuelle Liste mit geschützten Arten. Der Gutachter hat festgestellt, dass die auf der Liste aufgeführten Fledermäuse in den Türmen der Roggenbacher Schlösser leben. Deswegen dürfen bei der Sanierung an einigen, noch festzulegenden Stellen die Spalten im Mauerwerk nicht vollständig verfugt werden, sodass den Fledermäusen auch zukünftig geeignete Wohnquartiere zur Verfügung stehen.

Aber nicht nur Fledermäuse fühlen sich in den beiden Ruinen wohl. Seit Jahren baut der geschützte Wanderfalke seinen Horst in die Fensternischen der Türme. Der Wanderfalke ist ein pfeilschneller Flieger, der seine Beute, andere Vögel, im Sturzflug in der Luft schlägt. Da die Jungvögel – meist sind es zwei – die Speisereste aus dem Nest werfen, finden sich am Fuß der Türme die Überreste von Drosseln, Amseln, Tauben und Eichelhähern.

Manchmal streitet sich der Wanderfalke mit einer anderen geschützten Vogelart um den Nistplatz. Es ist der Kolkrabe, der in diesem Jahr jedenfalls auf den geschützten Platz in einer Fensternische verzichtet und sein Nest an der Außenwand des Turmes der Ruine Steinegg gebaut hat. Dort hat der große Rabenvogel erfolgreich zwei Junge großgezogen.
Da das Bundesnaturschutzgesetz fordert, dass die Wanderfalken und Kolkraben bei der Aufzucht der Jungen nicht gestört werden dürfen, muss bereits beim Gerüstbau besondere Rücksicht genommen werden. Erst, wenn die Jungvögel ausgeflogen sind und nicht mehr regelmäßig zum Horst zurückkehren, darf das Gerüst aufgestellt werden, so lauten die Bestimmungen. Das ist Ende Juli der Fall. Somit ergibt sich ein enges Zeitfenster für die Sanierungsarbeiten, denn bei Frost lässt es sich nicht mehr betonieren.