Es sei ein selteneres Beispiel von Einmütigkeit in diesen Zeiten, sagte Bonndorfs Bürgermeister Michael Scharf. Thomas Steier, Leiter des Amts Vermögen und Bau Baden-Württemberg in Konstanz, stellte fest, er könne großzügig sein und seine Funktion als Schlossherr in gute Hände abgeben – obgleich auf Zeit. Dieses Geplänkel gab es im Saal des Bonndorfer Schlosses am Schlusspunkt zweieinhalbjähriger Verhandlungen – unterzeichnet wurde danach der Nutzungsvertrag des historischen Gebäudes.

25 Jahre „mietfreie“ Nutzung – Michael Scharf und Landrat Martin Kistler dürfen sich nun gleichermaßen als Schlossherren sehen. Denn nach zweieinhalbjährigen Verhandlungen gelang es den Beiden, sich mit dem Amt Vermögen und Bau Baden-Württemberg auf einen Vertrag zu einigen, der dem Schloss Bonndorf dauerhaft den Status eines regionalen Kulturzentrums – oder als Leuchtturm der Kultur, wie es der Landrat umschrieb – sichert. Es liege im öffentlichen Interesse, die Zusammenarbeit zwischen Land, Landkreis und Stadt weiter zu betreiben, unterstrich Manfred Krüger, beim Amt Vermögen und Bau Baden-Württemberg zuständig für das Immobilienmanagement.
Keine Miete, dafür Reparaturkosten
Und was ist der Preis für diese „mietfreie“ Nutzung des historischen Gebäudes? Michael Scharf sagte dazu, es herrsche nach der Vertragsunterzeichnung Klarheit, dass Stadt und Landkreis Waldshut nun gleichberechtigte Mieter des Schlosses seien. Das Land sei weiterhin Eigentümer. Die Mieter verpflichten sich, die Schlossfassade sowie das Dach des Schlosses nach Denkmalschutzvorgaben zu sanieren.
Eine Million Euro Kosten
Nach derzeitigem Gutachtensstand fallen Sanierungskosten von einer Million Euro an – für den Landkreis und die Stadt jeweils hälftig aufzubringen. „Sozusagen ein Fluch, vom Unter- zum Hauptmieter aufzusteigen“, fügte Martin Kistler an. Für die Übernahme der Sanierungskosten müssen die Mieter ein Vierteljahrhundert lang keine Miete an das Land bezahlen. Finanziell gesehen sei die vertragliche Übereinkunft für alle ein Nullsummenspiel und gebe Planungssicherheit, so Thomas Steier.
Der bisherige Mietvertrag mit den drei Parteien Stadt (als Hauptmieter des oberen und unteren Stockwerks samt Büchereitrakt), Landkreis (als Untermieter des oberen Stockwerks) und Notariat stamme von 1980, erläuterte Michael Scharf. Ab 1995 seien Mietzahlungen angefallen, die jedoch mit dem hohen Gebäudeunterhalt, der von der Stadt geleistet wurde, verrechnet worden seien. Nach Auskunft von Scharf bleiben Unterhaltungskosten auch künftig an der Stadt hängen. Nach dem Auszug des Notariats zum Jahresende 2017 – das Nachlassgericht wurde ins Amtsgericht Waldshut integriert, das Grundbuchamt ins Amtsgericht Villingen-Schwenningen ausgelagert – war eine völlig neue Situation im Schloss entstanden, die durch den jetzigen Vertrag geklärt ist.
Zeitplan noch offen
Das Bonndorfer Stadtbauamt werde im Zusammenspiel mit dem Landesdenkmalamt ein Sanierungskonzept für Schlossfassade und -dach erarbeiten, erläuterte Scharf. Ob das Schloss dann in „einem Rutsch oder in mehreren Phasen saniert wird“, werde sich zeigen. Über einen Sanierungsbeginn werde später entschieden.
Die Nutzung
Das Schloss Bonndorf wird vom Landkreis Waldshut als Kulturzentrum genutzt. Im oberen Stockwerk finden im festlichen Rahmen der historischen Räume Konzerte, Lesungen und Ausstellungen statt. Außerdem sind im Gebäude die Stadtbibliothek Bonndorf sowie die Schloss-Narrenstuben untergebracht. Dieses Museum beherbergt im Keller eine Sammlung von rund 400 Miniaturnarren aus der schwäbisch-alemannischen Fasnet. Im Foyer treten die Künstler auf Einladung des Folktreffs auf.