Umweltskandal in Niederwihl, Gemeinde Görwihl: Letzte Woche wurden große Mengen Müll von einer unbekannten Person oder mehreren unbekannten Personen illegal an einem Waldweg am westlichen Ortsrand des Dorfes entsorgt. Kartonschachteln, circa ein Dutzend mit Müll gefüllte Plastiktüten und Gelbe Säcke, teilweise aufgerissen, lagen auf zwei Haufen verteilt während des verlängerten Wochenendes am Wegesrand.
Am Dienstag nach Allerheiligen wurde der Müll vom Bauhof der Gemeinde Görwihl abgeholt, um ihn, so Ortsbaumeister Heinrich König gegenüber dieser Zeitung, „einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuleiten“. Heinrich König: „Wir haben den Müll geholt und bei der Gelegenheit auch Anzeige erstattet.“ Der Müll sei dokumentiert worden, so König. Anzeige beim Polizeiposten Görwihl-Segeten hatte auch der Eigentümer des betroffenen Grundstückes erstattet. „Die Ermittlungen hierzu dauern an“, erklärte Polizeisprecher Mathias Albicker auf Anfrage dieser Zeitung. Albicker stellte klar: „Es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit.“ Eine Ordnungswidrigkeit, die für den oder die Verursacher teuer werden kann.
Konkret: Bei Abfällen des Hausmülls – ohne Sperrmüll – die weggeworfen, liegengelassen, weggeschüttet, vergraben oder verbrannt werden, liegt der Bußgeldrahmen zwischen 50 und 800 Euro. „Die Höhe des Bußgeldsatzes“, so Mathias Albicker, „wird von der zuständigen Bußgeldstelle festgesetzt, je nach Menge des abgelagerten Mülls“. Und: Je nach Müllart sind die entsprechenden Bußgeldsätze höher, zum Beispiel bei Altreifen oder Sperrmüll bis 2500 Euro. Auch hier richtet sich der Bußgeldsatz nach der Menge. Mathias Albicker weiter: „Werden gefährliche Abfälle entsorgt, wie zum Beispiel Altöl oder Batterien, werden Ermittlungen wegen eines Straftatbestandes aufgenommen.“
Grundsätzlich bedürfen Ordnungswidrigkeitenanzeigen eines ermittelnden Betroffenen, erklärte Albicker. „Anhaltspunkte hierzu können möglicherwiese aus der Art des Mülls oder darin enthaltener Schriftstücke gewonnen werden“, teilte er mit. „Kann kein Betroffener ermittelt werden, ist der Grundstückeigentümer in der Pflicht, in vielen Fällen die Gemeinden, und müssen die Hinterlassenschaften entsorgen“, so Albicker. Das heißt: Die Kosten für die Entsorgung muss unter Umständen der betroffene Grundstückeigentümer oder die Gemeinde übernehmen. Ärger über illegal entsorgten Müll nimmt in letzter Zeit zu. Nach einem Bericht des SÜDKURIER beobachten seit mehreren Wochen Mitarbeiter des Kreisforstamts Waldshut, dass vermehrt größere Mengen Müll in den Wäldern abgelagert werden. „Besonders an den Waldeingängen wird immer wieder unrechtmäßig entsorgter Unrat gefunden“, wird das Landratsamt Waldshut in dem Beitrag zitiert.