„Uns geht es darum, uns vor Ort zu informieren“, sagte Klaus Denzinger nach der Besichtigung, die im Beisein von Bürgermeister Carsten Quednow, Regionalverbandsdirektor Karl Heinz Hoffmann und Michael Freitag, zuständiger Sachbearbeiter des Regionalverbandes, stattfand. Quednow habe den Gästen „sehr deutlich die Position der Gemeinde geschildert“, so Denzinger.

Fortschreibung des Teilregionalsplanes

Konkret: Der Gemeinderat hat die in der Fortschreibung des Teilregionalplanes Oberflächennahe Rohstoffe aufgezeigte Erweiterung abgelehnt. Denzinger und Kiefer wiesen darauf hin, dass der Regionalverband nicht die Genehmigungsbehörde sei. Es sei jedoch klar, dass – sollte der Regionalverband dem Plan voraussichtlich am 27. April 2021 zustimmen – „auch die Genehmigung kommen wird“. Dabei handle es sich dann jedoch um ein separates Verfahren und sei Sache des Landratsamtes Waldshut, so Denzinger. Er machte darauf aufmerksam, dass das derzeit laufende Verfahren Sinn macht. „Wenn hier nichts ausgewiesen wird, besteht jederzeit ein Anspruch auf Antrag zum Abbau, der dann womöglich größere Nachteile für die örtliche Bevölkerung haben könnte“.

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Denzinger und Kiefer mahnten eine bessere Kommunikation zwischen Steinbruchbetreiber und Bevölkerung an. „Der Betreiber sollte die Zeichen der Zeit erkennen und versuchen, sein Anliegen verständlich und überzeugend rüberzubringen“, sagte Franz Kiefer, „und das Abgesprochene einhalten“. Klaus Denzinger hakte nach: „Was genehmigt ist, ist auch einzuhalten – wie der Zaun, der nicht dahin gebaut worden ist, wo er hingehört.“ Grundsätzlich sei ihnen vor Ort klar geworden, dass der Betrieb des Steinbruchs und dessen mögliche Erweiterung „Auswirkungen nicht nur für ein paar Häuser, sondern für den ganzen Ort Niederwihl hat“. Klaus Denzinger: „Die hier wohnen, sind extrem betroffen.“ Alternative Sprengmethoden seien zu überlegen.

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Zu dem ins Spiel gebrachten Abbau in Tieflage, ein trog- oder keilförmiges Abbauverfahren, hielt Denzinger fest: „Ein Gutachten sagt, dass es möglich ist. So wird es ins Verfahren gehen, aber ob es nachher umgesetzt werden kann, ist eine Frage der Genehmigungsbehörde. Das muss detailliert unter die Lupe genommen werden.“ Die mehrfach vorgebrachte Kritik, dass ein Teil des abgebauten Granits in die Schweiz transportiert wird, kommentierte Denzinger so: „Das kann kein Entscheidungskriterium sein.“