Vor allem dann, wenn Hundeführer ihre Vierbeiner von der Leine lassen und die Hunde nicht auf sie hören. Dann jagen Hunde des Öfteren Wildtieren hinterher. So dürfte auch das weibliche Rehkitz getötet worden sein, dessen Schicksal am Samstagabend oder in der Nacht zu Sonntag durch einen Hund im Grenzacher Forst besiegelt wurde.
Das schätzt auf Anfrage dieser Zeitung Jäger Oliver Emmert so ein, der den Kadaver des Rehkitzes wegbrachte. Er appelliert erneut an Hundebesitzer, Hunde im Wald an die Leine zu nehmen. Seine bisherigen Appelle verhallten indes unbeachtet. Selbst zur Setzzeit des Rehwilds, in denen die Geißen mit ihren Jungtieren unterwegs sind, können freilaufende Hunde beobachtet werden, zum Beispiel am Dängeligeistweg und an den benachbarten Waldwegen, sagt der Jäger.
Der Gesetzgeber schützt Wildtiere durch das Jagdrecht. Dieses bestimmt, dass es verboten ist, außerhalb einer befugten Jagdausübung Hunde in einem nicht befriedeten Gebiet außerhalb der Einwirkungsmöglichkeit der Besitzer frei laufen zu lassen. Verstöße dagegen können als Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße von bis zu 5000 Euro geahndet werden.
Im Übrigen ist das Wildernlassen von Hunden eine Straftat, die mit Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe belegt werden kann, erläuterte Jäger Oliver Emmert nach dem jüngsten Vorfall am Wochenende gegenüber dieser Zeitung. Dennoch gilt für Hunde in Baden-Württemberg kein genereller Leinenzwang im Wald. Sie dürfen aber nur dann frei herumlaufen, wenn sie unverzüglich abrufbar sind und auch unmittelbar auf die Kommandos ihres Halters hören.