Grenzach-Wyhlen – Eine von der Gemeinde beabsichtigte Einschränkung der Benutzungszeit der Schulhöfe für die Öffentlichkeit in Grenzach-Wyhlen kommt nicht von ungefähr: Denn nicht immer sei Außenstehenden bewusst, dass an den Schulen am Nachmittag noch Unterricht stattfindet, hieß es zur Begründung im Gemeinderat.
Diese Regelung gilt auch zu Ferienzeiten, in denen an der Schule eine Betreuung stattfindet. An Wochenenden oder Feiertagen dürfen die Schulhöfe auch tagsüber genutzt werden. Es komme regelmäßig zu Konflikten unterschiedlicher Nutzer auf den Schulhöfen sowie auf den Sport- und Bewegungsflächen, heißt es zu Begründung der im Juli anstehenden Satzungsänderung.
Das Regelwerk soll bewusst einfach gehalten werden und für alle Schulen gleichermaßen gelten. Dies wiederum birgt Potenzial für Komplikationen, wie bei der jüngsten Diskussion im Gemeinderat deutlich wurde. Was ist beispielsweise mit Eltern, die ihre Kinder einfach nur abholen wollen? Und wie geht man mit Personen um, die den überdachten Hofbereich der Bärenfelsschule bei Regen als trockenen Durchgang nutzen wollen?
Letztlich geht es bei der Satzungsänderung auch darum, das Schulpersonal zu stärken. Lehrkräfte sollen eine Handhabe haben, Unbefugte des Geländes verweisen zu können. Wie zu erfahren war, seien Lehrerinnen auf den Schulhöfen von Jugendlichen schon derart aggressiv angegangen worden, dass sie sich nun nicht mehr aufs Außengelände trauen würden. Um das Schulpersonal zu unterstützen, werden wieder Schilder aufgestellt, so die Pläne der Verwaltung. Sie sollen die Regeln anhand von Symbolen auf den ersten Blick allgemeinverständlich darstellen. Auf den Schulhöfen gilt ein Verbot für berauschende Mittel, sie dürfen nicht mit Fahrrädern oder gar Autos befahren werden, Hartbälle sind wegen des Verletzungs- und Schadensrisikos nur auf ausgewiesenen Bolzplätzen erlaubt, und das Filmen und Fotografieren ist verboten. Ausnahmen liegen dann im Ermessen der jeweiligen Schule.