Christiane Sahli

Die Erweiterung des Schmidt‘s Markts in Häusern kann kommen. In seiner jüngsten Sitzung hat der Gemeinderat grünes Licht für den Erweiterungsbau gegeben. Im Januar hatte das Gremium den Entwurf der Bebauungsplanänderung gebilligt und die Offenlage beschlossen (wir berichteten). Vonseiten der Bürger gingen keine Stellungnahmen ein, über Bedenken und Anregungen von Trägern öffentlicher Belange und deren Behandlung informierte Planer Till Fleischer.

Umfangreich galt es vor allem den naturschutzrechtlichen Ausgleich abzustimmen, sagte der Planer, Ausgleichsflächen konnten in der Nähe des Waldfreibades gefunden werden. Was die Verdolung des Moosbachs betrifft, muss der Zugang gewährleistet sein. Vonseiten des Regierungspräsidiums als für die Landesstraße zuständige Behörde wurde eine Anpassung der freizuhaltenden Sichtfenster auf drei mal 70 Meter gefordert, die Sichtfenster sind von jeglicher Bebauung und Bepflanzung freizuhalten.

Kritik aus der Nachbargemeinde

„Die Stadt St. Blasien ist, vorsichtig ausgedrückt, nicht begeistert“, beschrieb Fleischer die Stellungnahme der Nachbargemeinde, die das Vorhaben nicht befürwortet. Ausweislich des Regionalplans 2000 der Region Hochrhein-Bodensee sei St. Blasien als Unterzentrum und Versorgungskern für die Grundversorgung in einem festgelegten Einzugsbereich zuständig, zu dem auch die Gemeinde Häusern gehöre.

Durch die geplante Erweiterung werde eine „verbotene Agglomeration“ entstehen, die Kaufkraft aus St. Blasien und den Umlandgemeinde abziehen würde, so die Argumentation. Diese Bedenken wies der Gemeinderat zurück. Es sei weder von einer Agglomeration noch von raumordnerisch relevanten Auswirkungen auszugehen, hieß es.

Behörde sieht keine Probleme

Die Verkaufsflächen lägen unterhalb der Großflächigkeit (800 Quadratmeter), von kleinflächigen Verkaufsflächen gingen keine negativen raumordnerischen Auswirkungen aus, sagte Bürgermeister Thomas Kaiser. Auch das Regierungspräsidium als Raumordnungsbehörde, der Handelsverband Südbaden und die Industrie- und Handelskammer Hochrhein-Bodensee gehen mangels Großflächigkeit nicht von negativen Auswirkungen aus.

Ausgleichsmaßnahmen

Monika Schwinkendorf sprach den Vorschlag eines Bürgers an, als Ausgleichsmaßnahme einen Teich auf einer Grünfläche im Planungsgebiet anzulegen. Ein Teich komme wohl nicht in Betracht, denn der Erhalt der Qualität der Feuchtwiese in dem in Rede stehenden Gebiet sei wichtig, hielt Fleischer dem entgegen. Und der Rathauschef ergänzte, ein Teich würde zu einer völligen Veränderung des Biotopes führen.

Die Gemeinderätin zeigte Verständnis für die Einwendungen der Stadt St. Blasien. Es sei ein Mangel im Regionalplan, dass dieser kleinflächige Märkte zulasse, ohne dass man zu einer unzulässigen Agglomeration komme.

Den Beschluss der Satzung, in die die Anregungen der Behörden eingearbeitet wurden, fasste man letztendlich einstimmig, eine erneute Offenlage ist nicht erforderlich. Mit dem Bau werde in diesem Jahr aber nicht mehr begonnen, so Bürgermeister Kaiser zum weiteren Zeitplan.