In Herrischried wird es keinen Bürgerentscheid zur Aufhebung des Gemeinderatsbeschlusses über die Vorranggebiete für Windkraftanlagen geben. Der Gemeinderat stellte am Montagabend bei zwei Enthaltungen die rechtliche Unzulässigkeit des am 20. August bei der Verwaltung eingereichten Bürgerbegehrens fest. Die Initiatoren des Bürgerbegehrens kritisierten scharf, dass es keinen Bürgerentscheid geben soll, den sie als „Aufstand“ bezeichneten.
Bürgermeister: Sachverhalt wurde in Abstimmung mit dem Kommunalamt intensiv geprüft
Das Bürgerbegehren war gegen den Beschluss des Gemeinderates vom 3. Juni gerichtet, in dem die vom Regionalverband Hochrhein-Bodensee vorgesehenen Vorrangflächen für Windenergie grundsätzlich gut befunden wurden. Bürgermeister Christian Dröse erklärte, dass der Sachverhalt in Abstimmung mit dem Kommunalamt und dessen Juristen intensiv geprüft worden sei. In dem Beschluss habe der Gemeinderat den Anhörungsentwurf zur Teilfortschreibung des Regionalplanes zur Kenntnis genommen und die vorgesehenen Windenergiegebiete auf Herrischrieder Gemarkung mitgetragen.
Die Zurückweisung des Bürgerbegehrens wird seitens der Verwaltung wie folgt begründet: Bei der im Bürgerbegehren beantragten Aufhebung des Gemeinderatsbeschlusses im Wege eines Bürgerentscheids handele es sich nicht um einen zulässigen Gegenstand eines Bürgerbegehrens. Dieses könne nur durchgeführt werden, wenn es sich um eine Angelegenheit handele, die im Wirkungskreis der Gemeinde liege. In dem Ratsbeschluss habe die Gemeinde nur ihre Planungshoheit zu prüfen gehabt.
Auch ein erfolgreicher Bürgerentscheid hätte keine Auswirkungen auf das Planungsverfahren, so die Gemeinde
Ein Wegfall des Gemeinderatsbeschlusses hätte aus Sicht der Verwaltung keinerlei Auswirkungen auf das weitere Planungsverfahren. Die in dem Bürgerbegehren aufgeführten allgemeinen Gründe für die Ablehnung würden von Amts wegen durch den Regionalverband geprüft. Zudem wurde festgestellt, dass die Formulierung im eingereichten Bürgerbegehren mit 418 gültigen Unterschriften inhaltlich zu unbestimmt sei.
Die Gemeindeordnung sieht vor, dass die im Bürgerbegehren genannten Vertrauenspersonen, in diesem Fall Maikel Schmähling, vor dem Beschluss des Gemeinderates anzuhören sind. Nach Angaben des Bürgermeisters sei Schmähling mit Schreiben vom 11. September dazu aufgefordert worden, bis zum gesetzten Zeitpunkt sei aber keine Stellungnahme eingegangen.
Maikel Schmähling trägt die Argumente der ‚Windkraft-Gegner vor
Schmähling äußerte sich nun in der Sitzung mündlich mit einem „Aufruf zum Handeln“ und überließ seine Ausführungen in schriftlicher Form dem Bürgermeister. Schmähling führte in dem Statement Argumente gegen den Bau von Windkraftanlagen an. Er sieht den Naturschutz in Gefahr und führte den möglichen Verlust von Lebensräumen für viele Tiere ins Feld. Schmähling befürchtet auch negative Auswirkungen auf den Tourismus.

Der Gemeindeverwaltung warf Schmähling eine gezielte Manipulation der Bürger vor: „Statt offen und transparent zu kommunizieren, werden wir mit einseitigen Informationen und unrealistischen Versprechungen über die Vorteile der Windkraft konfrontiert.“ Zum Thema Bürgerbeteiligung und Mitbestimmung erklärte er: „Die Entscheidung über die geplanten Windkraftanlagen wird über unsere Köpfe hinweg getroffen. Wir fordern ein Ende dieser Politik der Ignoranz.“
„Wir stehen auf, um unsere Heimat zu verteidigen“
Das Fazit von Maikel Schmähling: „Wir stehen auf, um unsere Heimat zu verteidigen. Das Bürgerbegehren ist nicht nur ein Schritt, sondern ein voller Aufstand gegen die drohende Zerstörung unserer Landschaft und unserer Lebensqualität.“ In der Sitzung kündigte Schmähling an, wenn nötig ein weiteres Bürgerbegehren anzustreben.
Die acht befangenen Gemeinderäte übten keinen Druck auf ihre Ratskollegen aus, sagt Nicole Allgaier
Zur Tatsache, dass sich bei besagtem Beschluss des Gemeinderates acht von zwölf Räten als befangen erklärt hatten, sagte Rätin Nicole Allgaier: „Die Befangenen haben bei der Entscheidung auf uns keinen Druck ausgeübt.“ Man habe die Entscheidung getroffen, um nicht in einen ungesteuerten Zustand zu rutschen. Sie forderte die Bürgerschaft dazu auf, mehr mit den Räten zu diskutieren.
Dirk Bürklin: „Das hier ist Demokratie. Gesetze und Regeln gelten für alle.“
Bürgermeister Dröse erklärte, dass er das Gespräche anbiete, dies aber oft nicht angenommen werde. Zum Inhalt des Statements von Maikel Schmähling sagte Ratsmitglied Manfred Krüger: „Das sind Behauptungen, die durch nichts begründet sind. Das Verfahren wird mit den Fachbehörden durchgeführt und wird von diesen auch geprüft.“ Gemeinderat Dirk Bürklin meinte zu der Entscheidungsfindung des Ratsgremiums: „Das hier ist Demokratie. Gesetze und Regeln gelten für alle.“
Altgemeinderat Bernhard Kühnel und der Loipenverein sind gegen die Windräder
Bereits in der Bürgerfragestunde hatte sich der Vorsitzende des Loipenvereins Hotzenwald, Altgemeinderat Bernhard Kühnel, zu Wort gemeldet und Einwendungen gegen den geplanten Standort Ödland-Wiedenbach formuliert. Nach einstimmigem Beschluss habe sich der Vorstand des Vereins gegen den Bau von Windrädern in diesem Gebiet ausgesprochen.
Kühnel sieht eine erhebliche Beeinträchtigung des Loipenbetriebes und sprach unter anderem das Risiko von Eiswurf durch die Rotorblätter an: „Das Risiko und die Haftung für einen Schaden am Menschen würden wir nicht auf uns nehmen und die genannten Loipen und Winterwanderwege nicht mehr präparieren, sobald der Windradbau beginnt.“