In Herrischried wird es am Sonntag, 23. Februar 2025, voraussichtlich dem Tag der vorgezogenen Bundestagswahl, wahrscheinlich auch zu einem Bürgerentscheid kommen. Gegenstand darin wäre die Frage, ob die Gemeinde die Bildung eines Flächenpools, auf dem Investoren Windkraftanlagen errichten können, einleiten und dafür auch eigene Grundstücke zur Verfügung stellen soll. Der Gemeinderat soll in seiner nächsten Sitzung am Montag, 16. Dezember, die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens erklären und über das Datum des Bürgerentscheids bestimmen.

Der Gemeinderat hat am 22. Juli beschlossen, kommunale Grundstücke in den Flächenpool für Windkraftanlagen einzubringen

Unter anderem der 519 Hektar große Bereich Höhberg-Wiedenbach ist vom Regionalverband Hochrhein-Bodensee in der Teilfortschreibung des Regionalplans als Vorranggebiet für Windkraftanlagen vorgesehen. Um allen Grundstückseigentümern in diesem Bereich eine Beteiligung an etwaigen Pachteinnahmen für Windkraftanlagen zu sichern, hatte der Gemeinderat Herrischried am 22. Juli beschlossen, im Bereich Höhberg-Wiedenbach ein Flächenpooling einzuleiten und darin auch kommunale Grundstücke einzubringen.

Quelle: Regionalverband Hochrhein-Bodensee, Mapcreator
Quelle: Regionalverband Hochrhein-Bodensee, Mapcreator | Bild: Südkurier

Dagegen haben Windkraftgegner ein Bürgerbegehren angestrengt – erfolgreich, wie sich aus den Unterlagen für die kommende Gemeinderatssitzung ergibt. Die Prüfung habe ergeben, dass von den 347 am 17. Oktober dem Rathaus vorgelegten Unterschriften zur Einleitung eines Bürgerbegehrens 330 zulässig seien. Damit sei das gesetzliche Quorum von mindestens 7 Prozent Unterschriften erreicht, heißt es in den Sitzungsunterlagen.

Nach Rücksprache mit dem Kommunalamt Waldshut kommt die Gemeindeverwaltung Herrischried auch zu dem Ergebnis, dass das Bürgerbegehren gegen den Gemeinderatsbeschluss vom 22. Juli als zulässig zu beurteilen und ein Bürgerentscheid durchzuführen sei.

Ein erstes Bürgerbegehren war vom Gemeinderat als unzulässig zurückgewiesen worden

Dies war bei einem ersten am 20. August bei der Gemeindeverwaltung eingereichten Bürgerbegehren der Windkraftgegner noch anders. Damals hatten die Windkraftgegner sogar 459 Unterschriften gesammelt. Beide Bürgerbegehren seien von den Initianden übereinstimmend begründet worden, wie es in den Sitzungsunterlagen heißt. Anders als beim ersten, vom Gemeinderat am 16. September als unzulässig zurückgewiesenen Begehren gegen den Gemeinderatsbeschluss vom 3. Juni, sei beim zweiten Bürgerbegehren das Ziel klar umrissen und eindeutig definiert – und damit eine Voraussetzung zur Abhaltung eines Bürgerentscheids gegeben.

Der Flächenpool lässt sich durch den Bürgerentscheid nicht verhindern, sagt die Gemeinde

Die Verwaltung weist in der Sitzungsvorlage aber einschränkend darauf hin, „dass die grundsätzliche Möglichkeit für die Gemeinde, auf den eigenen Grundstücken eine oder mehrere Windkraftanlagen durch einen potenziellen Investor errichten zu lassen, auch ohne Existenz oder Teilnahme an einem Flächenpooling gegeben bleibt“. Bereits in der Vergangenheit hatte Bürgermeister Christian Dröse erklärt, dass nach geltender Rechtslage praktisch überall die Errichtung von Windkraftanlagen möglich sei, wo sich Investor und Grundstückseigentümer einig seien.

In ihrem Beschlussvorschlag an den Gemeinderat empfiehlt die Gemeindeverwaltung, das zweite Bürgerbegehren als rechtlich zulässig festzustellen und zeitgleich mit der Bundestagswahl am 23. Februar einen Bürgerentscheid festzusetzen.

Dröse und Krüger sollen dem Wahlausschuss vorsitzen, so der Vorschlag

Für den Bürgerentscheid soll ein Urnenwahlbezirk mit Wahllokal in der Rotmooshalle Herrischried sowie ein Briefwahlbezirk gebildet werden. Als Mitglieder des Wahlausschusses für den Bürgerentscheid schlägt die Gemeindeverwaltung als stellvertretenden Vorsitzenden Gemeinderat Manfred Krüger, als Beisitzerin Tamara
Sibold und als stellvertretende Beisitzerin Daniela Lleshaj-Ilg vor. Zwei weitere Beisitzer sollen aus dem Gemeinderat in der Sitzung bestimmt werden. Vorsitzender ist kraft Gesetz Bürgermeister Christian Dröse.