Der Südschwarzwald und der Hotzenwald sind ein wahres Eldorado für Tourenfahrer und Mountainbiker. Um über längere Strecken von A nach B zu gelangen, wird auch gerne einmal das Fahrrad im Linienbus transportiert. Das kann funktionieren, muss aber nicht, wie dieses Beispiel aus unserer Region eindrücklich zeigt.
Jürgen Keßler aus Herrischried ist passionierter Mountainbike-Fahrer und macht gerne Touren über Berg und Tal. Am 21. Juli hatte er eine Ausfahrt auf den Belchen geplant. Von Herrischried aus sind das 40 Kilometer Strecke, die durch zwei Täler und über zwei Berge führt.
Um den Akku seines E-Bikes anfangs zu schonen, stieg der Mann samt Fahrrad in Herrischried in den Linienbus nach Todtmoos. In Herrischried hatte er bereits zwei Fahrradkarten gelöst, da er, zonenübergreifend (RVL Zone sieben, WTV Zone fünf), mit dem Bus von Todtmoos nach Geschwend weiterfahren wollte. Doch am Todtmooser Busbahnhof wurde sein Plan jäh durchkreuzt.

Was war passiert?
Nachdem sein Rad von Herrischried nach Todtmoos problemlos transportiert wurde, verweigerte der Busfahrer eines Privatunternehmens, das für die Südbaden Bus (SBG) fährt, die Mitnahme seines E-Bikes nach Geschwend.
Nach Angaben des Radfahrers hatte der Bus zu diesem Zeitpunkt überhaupt keine Fahrgäste an Bord. Der Bürger aus Herrischried beschwerte sich per Email (Schriftverkehr liegt der Redaktion vor) massiv über den Busfahrer bei der SBG und bei den beiden Verkehrsverbünden.
Er forderte unter anderem die Rückzahlung des nicht genutzten Fahrradticktes (2,60 Euro) und eine Entschädigung für das entgangene Tagesprogramm, weil er das Fahrziel mit dem Bus nicht erreichen konnte – allerdings erfolglos.

Jürgen Keßler: „Diese Vorkommnisse haben deutliche Spuren hinterlassen. Der öffentliche Nahverkehr (ÖPNV) im Landkreis Lörrach ist keine Alternative zum Individualverkehr. Vom ÖPNV im Landkreis Waldshut habe ich einen positiveren Eindruck. Dort werde ich kundenorientiert und freundlich behandelt“.

Uwe Mühl vom Betriebsmanagement Waldshut der SBG erklärte in der Rückantwort an den Radfahrer, dass in den Beförderungsbedingungen der SBG und des RVL geregelt sei, das es auf der Linie von Todtmoos nach Todtnau keine Fahrradmitnahme gebe.
Dem Fahrer könne beförderungsrechtlich kein Vorwurf gemacht werden, so Mühl. Einen Anspruch auf Erstattung des Preises für das Fahrradticket könne deshalb nicht erkannt werden.
Verkehrsverbünde handhaben Regeln unterschiedlich
Wie der Hotzenwälder Radler gegenüber dieser Zeitung erklärte, fuhr er schon zweimal mit dem Linienbus von Waldshut an den Schluchsee, wobei die Mitnahme des Fahrrades kein Problem darstellte. Auf dieser Linie ist nach Auskunft der WTV-Geschäftsstelle grundsätzlich der Fahrradtransport möglich, sofern die Platzverhältnisse das zulassen.

Der SÜDKURIER hat im Nachgang des Geschehens selbst bei Uwe Mühl vom SBG Betriebsmanagement Waldshut nach den Bedingungen für die Fahrradmitnahme gefragt und folgende Antwort erhalten: „Die Fahrradmitnahme wird in den Beförderungsbedingungen der Verbünde und Verkehrsunternehmen geregelt. Grundsätzlich ist bei Südbadenbus die Mitnahme von Fahrrädern nicht möglich.“
Es obliege einzig dem Fahrer, ob er von der Regel abweicht und Fahrräder transportiert. Wenn er das aber mache, und keine geeigneten Sicherungssysteme am oder im Fahrzeug vorhanden sind, trage er die volle Verantwortung, so Mühl. Und weiter: „Insofern ist dem Fahrer kein Vorwurf zu machen. Das Festhalten des Fahrrades durch den Fahrgast ist kein geeignetes Sicherungssystem.“
Seit dem letzten Kontakt per E-Mail wartet Jürgen Keßler nun seit drei Wochen auf eine weitere Antwort der SBG, wie er schildert, sagt aber auch: „Zwingen kann man nicht, dazu etwas zu sagen.“