Ralf Göhrig

Der Gemeinderat beschloss in seiner jüngsten Sitzung, Wettbüros mit einem Steuersatz von vier Prozent des Wetteinsatzes zu besteuern. In der früheren Vergnügungssteuersatzung, die bis zum März 2016 galt, bestand die Möglichkeit, Wettbüros anhand der Flächengröße zur Steuer heranzuziehen. Doch eine gerichtliche Entscheidung verlangte eine Änderung der bisherigen Praxis.

„Bislang gibt es nur wenige Wettbürosteuersatzungen im Land“, erklärte Bürgermeisterin Ira Sattler. Die Steuersätze liegen dabei zwischen fünf Prozent und drei Prozent. „Ich schlage ihnen vor, vier Prozent festzusetzen, denn unsere Nachbargemeinde hat den gleichen Satz.“ Stefanie Cox (Freie Wähler) sprach sich für einen höheren Steuersatz aus: „Warum gehen wir nicht auf fünf Prozent?“

Erhöhung des Steuersatzes weiterhin möglich

Konrad Schlude (CDU) konnte sich zwar auch einen höheren Steuersatz vorstellen, befand den Vorschlag der Bürgermeisterin aber für gut überlegt. „Unsere Entscheidung gilt ja nicht für die Ewigkeit“, sagte der Mathematiker, „wir können, falls es geboten ist, den Steuersatz jederzeit erhöhen.“

Da es im Landkreis Waldshut, mit Außnahme der Gemeinde Lottstetten noch keine Wettbürosteuersatzung gibt, war es für den Gemeinderat schwer, sich zu orientieren. „Der Gemeindetag hat zu diesem Thema leider auch noch keine Ausführung gemacht, sodass eine Wettbürosteuer Neuland ist“, sagte die Bürgermeisterin. „Ich schlage ihnen daher vor, es so zu machen, wie in Lottstetten.“ Nach kurzer Diskussion stimmte der Gemeinderat dem Vorschlag zu.