Jestetten – Besucher des Jestetter Freibads müssen ab dieser Saison mehr bezahlen. Rechnungsamtsleiter Thomas Metzger stellte in der jüngsten Gemeinderatssitzung die Neufassung der Badegebührensatzung des Jestetter Freibades und die Gebührensatzung des angrenzenden Campingplatzes vor. Metzger informierte, dass die Gebühren seit zehn Jahren und für einige Gebührensätze sogar schon länger nicht mehr verändert wurden. Daher sieht die Verwaltung die Notwendigkeit, die Gebühren anzupassen. Eine Kostendeckung sei bei weitem nicht möglich und so seien die Preise in moderatem Rahmen angehoben und neu festgelegt worden. Hierzu gab es einigen Diskussionsbedarf im Gremium. Dieses war der Auffassung, dass die Gebührensätze stärker angepasst werden sollten, als von der Verwaltung vorgeschlagen. Letztendlich führte die Diskussion zu einem für alle annehmbarem Ergebnis.
Die ermäßigte Tageskarte wird in dieser Saison 3 Euro kosten (bisher 1,50 Euro), die Tageskarte 4 Euro (bisher 3 Euro). Entsprechend wurden die Preise der Dutzendkarten angepasst. Die Saisonkarten wurden ebenso erhöht, die in der Vergangenheit mit 40 Euro sehr günstig waren. Im Vergleich mit anderen Freibädern im Landkreis seien die neuen Preise im Schwimmbad Jestetten moderat. Für den Campingplatz wurden die Gebühren ebenfalls erhöht und hier miteinbezogen, dass die Camper das Freibad, ohne zusätzliche Gebühren, nutzen können. Für die Berechnung der Eintrittspreise wurde der Verbraucherpreisindex zu Rate gezogen. Als vor zwei Jahren über die Freibadgebühren und Campinggebühren beraten hatte, wurde sich, aufgrund der damaligen Preissituation, gegen eine Erhöhung entschieden, dies ist aufgrund der Betriebskosten nicht mehr möglich.
Anpassung der Vergnügungssteuer
Im nächsten Tagesordnungspunkt stellte Rechnungsamtsleiter Thomas Metzger die Neufassung der Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer vor. Hier geht es im Speziellen um die Steuern, die für das Betreiben von Spielautomaten, zu entrichten sind. Der Steuersatz wurde zuletzt vor neun Jahren angepasst. Eine Obergrenze der Steuerlast liegt so, dass diese nicht erdrosselnd für den Betreiber sein darf. Dabei muss auf die näheren Umstände geachtet werden.
Im Zuge der Anpassung des Vergnügungssteuersatzes wurde die gesamte Satzung überarbeitet. In der aktuellen Satzung sind noch Regelungen bezüglich gewissen Etablissements zu finden, die mittlerweile aus Jestetten verschwunden sind. Die Verwaltung schlug vor, den Steuersatz sowohl für Spielotheken, wie auch für die Automaten in Gaststätten auf 22 Prozent festzulegen.
Der von der Verwaltung vorgeschlagene Steuersatz erschien dem Gremium nicht angemessen. Dieses regte an, den Steuersatz für Automaten in der Gastronomie noch stärker anzupassen. Im Hinblick auf die Rechtssicherheit der zu fassenden Beschlüsse regte Bürgermeister Böhler an, den Tagesordnungspunkt abzusetzen und die weitere Erhöhung nochmals rechtlich abzuklären. Diese Vorgehensweise wurde mit einer Enthaltung beschlossen.