Der Kreismieterverein Waldshut berät die Mieter des Landkreises bei rechtlichen Fragen. Experten sind dafür die Rechtsanwälte Ulrich Cramm und Manuela Rienäcker-Täsch. Da Mieter oft schon vor dem Einzug vor rechtlichen Hürden stehen, ist das Beratungsangebot gefragt. Gemeinsam mit Manfred Dietenberger, Vorsitzender des Kreismietervereins, geben die beiden Experten Ratschläge für die Wohnungssuche.
Wie sieht aktuell der Wohnungsmarkt am Hochrhein aus?
Der Wohnungsmarkt sei sehr angespannt, sagt Manfred Dietenberger, der Vorsitzende des Kreismietervereins Waldshut. Viele Menschen würden nur zum Wohnen an die deutsche Seite des Hochrheins ziehen und in der Schweiz arbeiten.
Für ihn sei aber das größte Problem, dass es nur wenig kommunalen Wohnungsbau gebe, was die Preise in die Höhe treibe. Viele Wohnungen würden als reine Kapitalanlage gebaut, so Dietenberger. Er fordert: „Wohnen ist ein Menschenrecht: Das Angebot muss neutralisiert werden durch öffentlichen Wohnungsbau.“
So hilft der Kreismieterverein
Welche Gruppen haben die größten Probleme eine Wohnung zu finden?
„Wohnungsnot ist weiblich, alleinerziehend und hat Haustiere“, sagt Manuela Rienäcker-Täsch, beratende Rechtsanwältin des Kreismietervereins.
„Am kürzesten suchen alleinstehende Männer“, ergänzt sie. Familien hätten schlechtere Chancen, eine Wohnung zu finden. Dazu sagt Manfred Dietenberger: „Dass heutzutage Kinder bei der Vermietung so ein großes Problem sind, ist ein Armutszeugnis für unsere Gesellschaft.“
Welche Tipps gibt es für die Wohnungssuche?
„Das Beste ist, man hat offene Ohren und sucht bereits bevor sich die eigene Situation zuspitzt, damit man später nicht so unter Druck steht“, sagt Rienäcker-Täsch.

Ulrich Cramm, ebenfalls beratender Rechtanwalt beim Kreismieterverein, sagt: „Die besten Wohnungen gehen fast überall unter der Hand weg.“ Er rät Wohnungssuchenden außerdem: „Trotz Wohnungsmangel sollte man sich keine Knebelveträge aufdrängen lassen.“
Muss ein Vermieter eine Absage begründen?
„Ein Vermieter muss nicht begründen, warum er die Vermietung an eine bestimmte Person ablehnt, das ist das Problem. Jeder Vermieter versucht natürlich sich die Rosinen herauszupicken – und Alleinerziehende sind das nun mal nicht“, sagt Rienäcker-Täsch.

Das Anti-Diskriminierungsgesetz schließe Gründe wie die Religion oder Herkunft einer Person als Ablehnungsgründe aus. Doch diese würde kein Vermieter als Gründe einer Ablehnung nennen, auch wenn er sie hätte, so Rienäcker-Täsch.
Welche Fragen darf ein Vermieter dem Interessenten stellen?
Rechtlich kritisch seien zwar Fragen nach dem Gehalt, sind sich die Anwälte einig. Doch durch das knappe Angebot an Wohnraum hier am Hochrhein werde das Recht des Mieters relativiert. Das heißt: „Der Interessent ist in der misslichen Lage alle Angaben machen zu müssen. Sonst bekommt er die Wohnung eben nicht“, sagt Ulrich Cramm.
Auf welche Fragen darf ich als Wohnungssuchender lügen?
Bei einer Wohnungsbesichtigung stellt der Vermieter viele Fragen. Nicht alle sind legitim. Bei allen Fragen, die wichtig für den möglichen Mietvertrag seien, dürfe man als Interessent nicht lügen, so die Rechtsanwälte.

Würden die Fragen aber die Privatsphäre verletzen, dann schon, erklärt Rienäcker-Täsch und nennt als Beispiel die Frage: „Wollen Sie Kinder bekommen?“
Sollen Wohnungssuchende dem Vermieter eine Schufa-Auskunft vorlegen?
„Die Schufa-Eigenauskunft sollte man tatsächlich nicht vorlegen, weil dort Daten drin stehen, die den Vermieter nichts angehen“, erklärt Ulrich Cramm. „Nur die Schufa-Verbraucherauskunft kann relevant für die Anmietung von Wohnraum sein.“
Sollten Wohnungssuchende ihre Gehaltszettel mit zur Besichtigung bringen?
Fragen zum Gehalt sollen Wohnungssuchende laut Rienäcker-Täsch richtig beantworten. Es sei aber kritisch Informationen, insbesondere Gehaltszettel herauszugeben, da auf diesen auch Firmeninternes und Persönliches steht, so die Anwältin.
„Das ist paradox. Entweder mache ich es, egal, ob es verboten ist, oder ich bekomme die Wohnung nicht“, erklärt Rienäcker-Täsch das Dilemma, in dem sich Wohnungssuchende befinden. „Da steht das Gesetz gegen die hohe Nachfrage“, so Cramm.
Wie hoch darf die Kaution sein?
„Maximal drei Netto-Monats-Kaltmieten“, erklären die Anwälte. Der Vermieter muss laut den Anwälten einräumen, die Kaution als drei Monatsraten zahlen zu können. Die Kaution müsse der Vermieter auf ein separates Konto, getrennt von seinem Vermögen anlegen. „Das ist wichtig, denn so kann vermieden werden, dass man als Mieter das Insolvenzrisiko seines Vermieters mit trägt“, erklärt Cramm.
Um wie viel darf die Miete erhöht werden?
Im Landkreis Waldshut gebe es keine Mietpreisbremse, so Ulrich Cramm. Die Mieten würden laut dem Rechtsanwalt bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöht. „Doch, was das heißt, weiß keiner so genau“, erklärt er. Auch einen Mietspiegel gebe es im Landkreis nicht.
Eine eher selten genutzte Möglichkeit, um die Mieterhöhung zu begründen, wäre ein Sachverständigen-Gutachten. Der Vermieter könne außerdem drei vergleichbare Wohnungen als Grund für die Erhöhung benennen. „In der Regel wird jedoch der Mieterwechsel für die Mieterhöhung genutzt und dann muss der Vermieter keinen Grund für die Erhöhung nennen“, erklärt Cramm.
Im Landkreis Waldshut darf ein Mieter laut Cramm die Miete um maximal 20 Prozent erhöhen (außer in Bad Säckingen, da sind es 15 Prozent). Der erhöhte Preis muss dann 15 Monate Bestand haben.
Steigt die Zahl der Kündigungen wegen Eigenbedarf auch im Landkreis Waldshut?
„Ja erheblich. Das ist eben die einfachste Variante, unliebsame Mieter herauszubekommen“ sagt Manuela Rienäcker-Täsch. Mieter hätten laut Ulrich Cramm jedoch Schadensersatzansprüche, wenn der Vermieter den Eigenbedarf als Grund nur vorschiebt. Das heißt: Der Eigenbedarf muss nachvollziehbar sein für den Mieter. Je nach vertraglicher Vereinbarung müsse dem Mieter dann eine Zeit zwischen drei und neun Monaten für den Auszug gegeben werden. Cramm: „Die Mieter sind dabei in keiner schlechten Position. Doch viele kennen ihre Rechte nicht und nutzen sie somit auch nicht.“