Wie haben sich die Veränderungen bei der Müllentsorgung in der Praxis etabliert?

„Der neue Entsorgungszyklus ist – nach der üblichen Eingewöhnungsphase samt Startschwierigkeiten – bei den Einwohnern des Landkreises Waldshut weitgehend angekommen“, sagt die Sprecherin des Landratsamts, Susanna Heim. Die Biotonnen seien nach erheblichen Lieferengpässen bis Ende Mai komplett ausgeliefert worden. Auch die Mülltrennung funktioniere weitgehend reibungslos. „Die erfassten Bioabfälle enthalten bisher keine größeren Störstoffmengen.“ Allenfalls befänden sich kompostierbare Kunststoffbeutel im Bioabfall. Diese müssen aussortiert werden, da sie sich nicht zersetzen und im fertigen Kompost immer noch als Kunststoff-Schnipsel enthalten sind.

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Wie werden Störstoffe festgestellt?

Der Landkreis Waldshut habe der Biotonne auch ein Störstoff-Detektionssystem eingeführt, das an den Schüttungen der Bio-Abfallsammelfahrzeuge montiert ist. Mithilfe dieses Detektionssystems können Störstoffe in Biotonnen erkannt werden. Derzeit befindet sich dieses System in der Einführungsphase. In wenigen Monaten sollen Verstöße aber Konsequenzen haben.

Was passiert, wenn Störstoffe in meiner Biotonne festgestellt werden?

Derzeit noch nichts, ab Herbst 2019 wird ein sogenanntes Ampelsystem eingeführt. „Dabei wird mit farblich gekennzeichneten Hinweiskarten darauf hingewiesen, ob eine Biotonne falsch befüllt ist“, so Susanna Heim. Falsch befüllte Biotonnen werden dann reklamiert und gegebenenfalls nicht geleert. „Solche Bio-Tonnen können dann in der Woche der Restmüllentleerung gebührenpflichtig entleert werden“, erklärt Heim.

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Wie wirkt sich die Biotonne auf das Entsorgungssystem des Landkreises aus?

Noch seien die Neuerungen zu frisch, um genaue Aussagen treffen zu können, so Susanna Heim. Aktuell nehme die Menge an Bioabfällen aber zu. Derzeit werden pro Woche gut 140 Tonnen Bioabfälle gesammelt. Das Mengenaufkommen des häuslichen Restmülls sei hingegen leicht rückläufig. Noch seien die Veränderungen aber nicht so gravierend, dass sich dies auf die Zahl der der eingesetzten Fahrzeuge oder dergleichen auswirke. Auch seien noch keine nennenswerten Auswirkungen auf Lagerung, Kompostierung oder Verbrennungsprozesse des Mülls feststellbar.

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Warum wird seit einigen Tagen wieder strikter auf die Füllmenge von Mülleimern geachtet?

Während der Einführungsphase der Biotonne und des neuen Leerungszyklus‘ gab es seitens des Eigenbetriebs Abfallentsorgung eine gewisse Kulanz im Hinblick auf die Füllmengen. Seit 1. Juni wird wieder strikter auf die Füllmenge der Mülleimer geachtet. Das heißt: Überfüllte Tonnen werden nicht geleert. „Die Leerungsgebühren der Mülltonnen sind in Abhängigkeit vom Behältervolumen kalkuliert“, begründet Susanna Heim. Überfülle ein Haushalt regelmäßig seinen Behälter, gehe dies auf Kosten der Allgemeinheit. Dies soll verhindert werden.

Ab wann gilt eine Tonne als überfüllt?

„Eine Tonne gilt als überfüllt, wenn der Deckel offen steht. Dabei ist es unerheblich, wie groß die Öffnung des Deckels ist“, schildert Heim. Aus Kulanz habe der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft das Entsorgungsunternehmen allerdings angewiesen, Mülltonnen mit einer Deckel- Öffnung bis zu einer Handbreit weiterhin nicht zu beanstanden.

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Ist es zulässig, wenn der Kreis Mülltonnen nicht leert?

Eigentlich nicht. Zumindest müssen aus hygienischen Gründen die jährlich zehn Pflichtleerungen erfolgen, für die auch in jedem Fall Gebühren erhoben werden. Dies bestimmt die vom Kreistag beschlossene Abfallgebührensatzung. Darüber hinaus gelte aber: „Nur ordnungsgemäß bereitgestellte Mülltonnen werden geleert.“