Karin Steinebrunner

Die aktuelle Amtszeit des Dachsberger Bürgermeisters endet am 31. März 2019. Amtsinhaber Helmut Kaiser eröffnete in der Gemeinderatssitzung am Dienstag seinen Räten den Entschluss, bei der Bürgermeisterwahl im kommenden Frühjahr nach 24 Amtsjahren nicht mehr zu kandidieren. Als einen wesentlichen Beweggrund gab er an, nach so langer Zeit in diesem anspruchsvollen Amt müsse nun einmal auch die Familie zu ihrem Recht kommen.

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Bürgermeisterstellvertreter Daniel Bücheler drückte im Namen aller Gemeinderäte sein Bedauern, aber zugleich auch sein Verständnis über diese Entscheidung aus und merkte an, in der öffentlichen Ausschreibung solle ruhig die Amtszeit Kaisers erwähnt werden als Signal für die Kontinuität und die funktionierende Zusammenarbeit in der Gemeinde. Die Ausschreibung wird am 9. November im Staatsanzeiger Baden-Württemberg erfolgen und zeitgleich im Mitteilungsblatt der Gemeinde, auf deren Homepage sowie in den Ausgaben der im Landkreis Waldshut sowie den direkt angrenzenden Landkreisen erhältlichen Zeitungsausgaben. Das Bewerbungsende wurde auf den 2. Januar 2019 festgelegt. Wahltag ist Sonntag, der 27. Januar 2019, der Tag für einen möglicherweise erforderlichen zweiten Wahlgang wäre der 10. Februar 2019.

Krippengruppe im Kindergarten

Der Gemeinderat beschloss in der Sitzung außerdem die Anschaffung der Einrichtung für die zukünftige Krippengruppe im Kindergarten. Die Kosten hierfür sind durch den Haushalt abgedeckt, lediglich das Leiterinnenbüro im Obergeschoss muss noch zusätzlich finanziert werden. Die aktuelle Haushaltslage ist indes so günstig, dass das im gleichen Angebot berücksichtigt werden kann.

Nicht geplant war die Ausgabe für Leitungsverlegearbeiten im Bereich Horbach. Diese sind notwendig geworden, da ein Hausanschluss erneuerungsbedürftig ist und durch die defekte Zuleitung auch bereits Wasserverluste zu verzeichnen waren. Die Firma Gottstein aus Strittmatt hat mit 6300 Euro hierfür das bei weitem günstigste Angebot eingereicht und erhielt den Zuschlag des Dachsberger Gemeinderates.