Bislang konnten sich alle Reiserückkehrer in speziell eingerichteten Testzentren kostenlos auf das neuartige Corona-Virus Sars-CoV-2 testen lassen. Diese Regelung ändert sich ab dem 16. September: Dann entfällt die kostenlose freiwillige Testmöglichkeit für Rückkehrer aus Nicht-Risikogebieten.
Neue Schwerpunkte
Nachdem die Hauptreisezeit nun vorbei ist, rücken laut Sozialminister Manne Lucha andere Personengruppen mit erhöhtem Infektionsrisiko in den Fokus: beispielsweise Erzieherinnen und Erzieher sowie Lehrerinnen und Lehrer. Für Reiserückkehrer aus Nicht-Risikogebieten gilt: Sollten nach der Rückkehr Symptome auftreten, sollte man sich schnellstmöglich an eine Corona-Schwerpunktpraxis oder Fieberambulanz in Wohnortnähe wenden. Gleiches gilt für Menschen, die keine Reiserückkehrer sind und Corona-typische Symptome bekommen: Sie sollen sich zunächst telefonisch an ihren Haus- oder Kinderarzt wenden.
Corona-Testzentren in der Region
Am Hochrhein befinden sich mehrere Zentren, die von der Kassenärztlichen Vereinigung betrieben werden. Eine Übersicht aller Möglichkeiten sich auf Corona testen zu lassen, gibt es auf der Homepage der Kassenärztlichen Vereinigung unter: http://coronakarte.kvbawue.de/.
Kreis Waldshut: Abstriche in Bad Säckingen

Seit 17. August werden Reiserückkehrer im Kreis Waldshut im Corona-Testzentrum in Bad Säckingen auf dem Gelände des Gesundheitscampus am Standort des ehemaligen Kreiskrankenhauses auf Sars-CoV-2 getestet. Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) richtete das Zentrum zusammen mit dem Landkreis ein, beim Betrieb (derzeit von Montag bis Freitag ab 17 Uhr) unterstützen DRK, Feuerwehr, THW und die DLRG. Die Corona-Test-Hotline für Reiserückkehrer im Landkreis Waldshut: 07751/86 51 51.
Kreis Lörrach: Abstriche an der S-Bahn-Haltestelle in Haagen
Die Kassenärztliche Vereinigung hat zusammen mit dem Kreis Lörrach am 7. September eine zentrale Corona-Abstrichstelle auf dem Pendlerparkplatz an der Regio-S-Bahn-Haltestelle „Haagen/Messe“ in Lörrach-Haagen eröffnet. Von Montag bis Freitag wird derzeit zwischen 14 und 18 Uhr Abstriche genommen. Es handelt sich um eine reine Abstrichstelle für Personen ohne Krankheitszeichen. Zugang zur Abstrichstelle und einen kostenlosen Test erhalten nur folgende Personengruppen nach Anmeldung unter www.loerrach-landkreis.de/termin_abstrichstelle: Reiserückkehrende aus einem risikogebiet (mit Nachweis), Personen, die vom Gesundheitsamt zur Testung aufgefordert werden, Lehrkräfte und Beschäftigte in Schulen, Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege mit Berechtigungsschein der jeweiligen Einrichtung und Personen mit „erhöhtem Risikonachweis“ über die Corona-Warn-App. Vor Ort unterstützt der Kreisverband des Deutschen Roten Kreuzes mit Freiwilligen der Ortsvereine den Betrieb.
Teststelle an der Autobahn 5
Der Betrieb der „Teststelle für Reiserückkehrer“ an der A5 bei Neuenburg wird bis zum 30. September verlängert. Ursprünglich waren die umfangreichen Tests für Reisrückkehrer nur für die Zeit der Sommerferien in Baden-Württemberg und dem damit verbundenen erhöhten Reiseverkehr gedacht. Vom 16. September an werden allerdings nur noch Rückkehrer aus Risikogebieten getestet. Die Zufahrt zur Teststelle ist zwischen 8 und 19 Uhr möglich. In der Zeit von 14. August bis zum Abend des 9. September wurden hier rund 48.900 Personen getestet.
Corona-Tests am Euro-Airport Basel-Mulhouse
Auch am Flughafen Basel-Mulhouse werden seit 1. August CoronatestsFlughafen Basel-Mulhouse werden seit 1. August angeboten, allerdings ist die Testmöglichkeit nicht öffentlich verfügbar, sondern richtet sich ausschließlich an Einreisende aus Algerien, Bosnien-Herzegowina, Israel, Kosovo, Serbien oder der Türkei (Stand 15. September).
Die Tests werden von der regionalen französischen Gesundheitsbehörde Agence Régionale de Santé (ARS) vor der Passkontrolle durchgeführt und sind kostenlos. Ein aktueller Covid-Test, welcher nicht älter als 72 Stunden ist, entbindet von der Testpflicht vor Ort.
Eine Ausnahme gibt es für Schweizer Bürger: Für sie gelten die schweizerischen Vorschriften, die ungeachtet eines Coronatests eine verpflichtende Quarantäne vorsehen.