Die Masken fallen – auch in den Schulen. Denn ab 4. April 2022 ermöglicht das Infektionsschutzgesetz des Bundes keine Masken mehr in Schulen. Die Testung soll – zumindest bis Ostern – weiterlaufen. Am Hochrhein begrüßen Schulamt und VBE jedoch das freiwillige Tragen von Masken in den Schulen.

Wenn dann als Regel für alle

Dass die Maskenpflicht an den Schulen auslaufe, sei schade und wurde von Baden-Württemberg ja auch hinlänglich kritisiert, so Pascal Murrmann vom Sozialministerium.

Sonja Dannenberger, VBE-Schulkreisvorsitzende und Schulleiterin der Talschule Wehr hingegen sagt: „Es wäre ab nächster Woche kaum nachvollziehbar, wenn nun im gesellschaftlichen Bereich weitgehend alle Schranken fallen und in der Schule nicht. deshalb ist es richtig, die Masken auch in den Schulen abzuschaffen.“

Freiwilliges Maskentragen bleibt möglich

Gleichzeitig bitte der VBE aber die Landesregierung darum, all den Schulen, die freiwillig noch weiterhin Masken tragen möchten, diese auch zur Verfügung zu stellen. „Das Problem dabei ist, dass die Fallzahlen an den Schulen immer noch auf sehr hohem Niveau sind und sich nach wie vor viele Lehrkräfte infizieren, was die Schulen hinsichtlich der Unterrichtsversorgung vor große Probleme stellt“, betont Dannenberger.

Sonja Dannenberger im Februar 2022 in einem leeren Klassenzimmer. Der Unterricht fiel aus weil es zu viele erkrankte Lehrer gab.
Sonja Dannenberger im Februar 2022 in einem leeren Klassenzimmer. Der Unterricht fiel aus weil es zu viele erkrankte Lehrer gab. | Bild: Verena Wehrle

Das freiwillige Maskentragen sei deshalb weiterhin wichtig und sinnvoll und sie werde diese Möglichkeit als Schulleiterin „auf jeden Fall kommunizieren.“

Rudolf Schick ist Leiter des Staatlichen Schulamts Lörrach.
Rudolf Schick ist Leiter des Staatlichen Schulamts Lörrach. | Bild: Schick, Rudolf Dr. (SSA Lörrach)

Auch das Staatliche Schulamt würde es begrüßen, wenn Schulen die Möglichkeit gegeben werde, zum freiwilligen Maskentragen aufzurufen, so Schulamtsleiter Rudolf Schick. Er betont dazu aber: „Wichtig wäre uns jedoch hierbei, dass keine Stigmatisierungsprozesse stattfinden, weder von Maskenträgern, noch von Nichtmaskenträgern.“

Auch wenn mit dem neuen Infektionsschutzgesetz eine rechtliche Grundlage fehle, sagt Fabian Schmidt vom Kultusministerium: „Natürlich ist jeder Person freigestellt, eine Maske zu tragen. Dies gilt genauso an Schulen.“

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Schmidt betont: „Gerade in Innenräumen und wenn kein Abstand gehalten werden kann, ist die Maske sicher keine unsinnige Maßnahme. Nach dem Wegfall der Maskenpflicht ist dies jetzt vor allem eine Frage der Eigenverantwortlichkeit.“

Die Testung läuft noch bis mindestens Ostern

Die Testungen an Schulen sollen bis zu den Ostern weiterlaufen, wie es danach weitergeht, werde derzeit mit dem Kultusministerium besprochen, so Pascal Murrmann, Pressesprecher des Sozialministeriums des Landes auf Nachfrage.

Fabian Schmidt vom Kultusministerium sagt dazu: „Grundsätzlich wollen wir zur Normalität für Kinder und Jugendliche zurückkommen und verfolgen daher ein behutsames und schrittweises Lockern.“

Sonja Dannenberger findet das nicht gut: „Besser wäre es meiner Meinung nach, wenn das Testen bis Ende April verlängert werden würde, da in den Osterferien viele in den Urlaub fahren, sich mit Familien und Freunden treffen. Der Gesundheitsschutz aller am Schul-Leben Beteiligten ist sehr wichtig, die Fallzahlen sind derzeit einfach noch zu hoch und Corona ist noch nicht vorbei.“ Auch an der Talschule Wehr gebe es noch vereinzelte Corona-Fälle, wenn auch die Zahlen deutlich zurückgegangen seien.

Welche Änderungen ergeben sich noch für die Schüler im Land?

Änderungen, die sich noch ergeben, hängen etwa mit der finalen Fassung der Corona-Hauptverordnung der Landesregierung oder der Absonderungs-Verordnung des Sozialministeriums zusammen, erklärt Fabian Schmidt vom Kultusministerium: „Für abschließende Aussagen ist es hier also noch zu früh, weil die finalen Abstimmungen zu den Verordnungen derzeit stattfinden.“

Somit sei also auch noch unklar, ob sich bezüglich der Absonderung von Klassen oder der Quarantänepflicht von Schülern noch Änderungen ergeben.

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