Die Entwicklung hat sich in den vergangenen Tagen angedeutet, seit Mittwochmorgen ist es offiziell: Ab Freitag, 21. Mai, dürfen die Einzelhändler im Kreis Waldshut wieder für einzelne Kunden mit vorheriger Terminvereinbarung öffnen (Click and Meet).
Wie hat sich die Inzidenz in den vergangenen Tagen entwickelt?
Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat am Mittwoch, 19. Mai, für den Landkreis Waldshut einen 7-Tage-Inzidenzwert (pro 100.000 Einwohner) von 83,6 ermittelt. Damit wurde für Waldshut am fünften Werktag in Folge ein Inzidenzwert von unter 150 durch das RKI festgestellt. Somit ist ab dem übernächsten Tag, Freitag, 21. Mai, wieder Click an Collect möglich, teilt das Landratsamt mit. Maßgebend hierfür sind seit Ende April die vom RKI veröffentlichten Zahlen.
Welche Regelungen gelten?
Für Click & Meet gelten laut Mitteilung des Landratsamtes allerdings besondere Regelungen. So darf die Zahl der gleichzeitig im Ladengeschäft anwesenden Kunden nicht höher sein als ein Kunde je 40 Quadratmeter Verkaufsfläche. Zudem muss der Kunde mindestens eine medizinische Maske tragen sowie ein negatives Corona-Testergebnis vorlegen, das nicht älter als 24 Stunden ist. Der Betreiber muss bestimmte Kontaktdaten des Kunden erheben.
Auf welche Geschäfte trifft die Regelung nicht zu?
Der Lebensmitteleinzelhandel einschließlich der Direktvermarktung, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, Gartenmärkte und der Großhandel bleiben weiterhin unter Hygieneauflagen auch ohne Terminvereinbarung geöffnet.
Welche Beschränkungen gelten weiter?
Das Landratsamt weist darauf hin, dass unabhängig von dieser Lockerung im Landkreis Waldshut weiterhin ein Alkoholverbot auf bestimmten öffentlichen Orten und Plätzen gilt. Auch die wegen Überschreitens der Sieben-Tage-Inzidenz von 100 seit 26. April geltenden Maßnahmen der Bundes-Notbremse gelten weiterhin.
Wann gibt es weitere Lockerungen?
Unterschreitet die offizielle 7-Tage-Inzidenz an fünf Werktagen in Folge den Wert von 100, wird die Bundes-Notbremse aufgehoben. Dieses Szenario kann laut Landratsamt frühestens am Samstag, 22. Mai, festgestellt werden, sodass bei gleichbleibender Tendenz die Bestimmungen der Notbremse am Montag, 24. Mai, außer Kraft treten könnten.