Seit 1. Januar 2019 gibt es im Landkreis Waldshut die Biotonne auf freiwilliger Basis. Weil aber in den Tonnen für kompostierbare Abfälle auch immer Stoffe landen, die dort nicht hineingehören, hat der Landkreis Anfang 2020 ein Detektionssystem eingeführt. Damit fällt auf, wenn Stoffe in den Tonnen landen, die eigentlich anders entsorgt werden müssten.
1. Warum wird kontrolliert?
Der Landkreis verfolgt mit den Kontrollen das Ziel, Bioabfälle möglichst sortenrein und ohne Störstoffe zu erfassen. Zu diesem Zweck werden alle Biotonnen bei der Leerung durch ein Detektionssystem und zusätzlich durch Sichtkontrollen auf Störstoffe überprüft. Diese Kontrollen sollen sicherstellen, dass der Bioabfall zu einem hochwertigen Kompost verarbeitet werden könne.
2. Welches ist der häufigste Fehler beim Befüllen?
Gut sichtbar sind die Konsequenzen bei falscher Befüllung der Biotonne zu sehen: Seit dem 27. April werden im Landkreis Waldshut falsch befüllte Biotonnen nicht mehr geleert, sondern erhalten eine Rote Karte. Dann müssen die Tonnen-Besitzer entweder nachsortieren oder die Tonne kostenpflichtig bei der Restmüllabfuhr leeren lassen. Laut Landratsamt sei ein sehr großer Teil der Beanstandungen auf die Verwendung von kompostierbaren Biokunststoffbeuteln zurückzuführen. Deshalb weist der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Landkreises darauf hin, dass die im Handel erhältlichen kompostierbaren Biokunststoffbeutel und Folienbeutel nicht in der Biotonne entsorgt werden dürfen.
3. Warum sind die Beutel nicht erlaubt?
Eine genauere Erklärung liefert das Landratsamt in einer Mitteilung dazu: Die Biokunststoffbeutel würden sich viel zu langsam in der auf schnelle Verarbeitung ausgelegten Nachkompostierung der Bioabfallvergärungsanlage zersetzen und stellten daher einen unerwünschten Störstoff dar. Außerdem seien kompostierbare Plastikbeutel im Sortierprozess nicht von herkömmlichen Plastikbeuteln zu unterscheiden und müssten daher als Störstoffe kosten- und zeitaufwendig aussortiert werden. Auch in anderen Landkreisen seien kompostierbare Folienbeutel nicht erlaubt. Derzeit würden sich die Entsorgungskosten der Störstoffe im Landkreis auf bis zu 130.000 Euro pro Jahr belaufen.
4. Welche Alternative gibt es?
Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft empfiehlt, zum Einwickeln der Bioabfälle Zeitungspapier, unbeschichtete Papiertüten oder Küchenpapier zu verwenden. Hinweise zur korrekten Befüllung der Biotonne sowie mehrsprachige Informationen zum Download gibt es auch auf der Homepage des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft (www.abfall-landkreis-waldshut.de/de/biotonne) oder unter der Telefonnummer 07751/86 54 40.