Die vom Amtsgericht Waldshut-Tiengen verurteilte AfD-Kreisrätin Andrea Zürcher will nach eigenen Angaben Rechtsmittel einlegen. Sollte es soweit kommen, würde sich als nächst höhere Instanz das Landgericht Waldshut-Tiengen mit dem Fall beschäftigen.

In ihrer eigens verfassten Pressemitteilung, die sie am 4. April 2025 auf ihrem Facebook-Account veröffentlichte, schreibt sie abschließend: „Wir werden das Urteil gleichwohl mit der Berufung anfechten.“

Amtsgericht bestätigt Zürchers Ankündigung

Das Amtsgericht Waldshut-Tiengen bestätigt auf Nachfrage: „Gegen das Urteil vom 2. April wurden Rechtsmittel eingelegt.“

Rückblick: Gericht sieht keine Zweifel an der Tat

Die AfD-Kreisrätin und Kreisverbandsvorsitzende musste sich am 2. April 2025 wegen Freiheitsberaubung vor dem Amtsgericht Waldshut-Tiengen verantworten. Sie soll einen Jugendlichen bedroht haben.

Richterin Lea Uttner sah es am Ende des Prozesses als erwiesen an, dass Zürcher einen 19-jährigen Freund ihres Sohnes in ihrer Wohnung festgehalten und versucht hatte, von ihm Informationen zu einem anderen Vorfall zu erzwingen. Dabei sei unter anderem eine Waffe zum Einsatz gekommen, die sich letztlich aber als Schreckschusspistole entpuppt habe.

Strafe in Höhe von 3000 Euro

Wegen Freiheitsberaubung in Tateinheit mit versuchter Nötigung war die in der Region weithin bekannte Politikerin zu einer Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro verurteilt worden.

Das Verfahren war geprägt von widersprüchlichen Zeugenaussagen zum Tathergang, Erinnerungslücken an wichtigen Stellen und vielen Ungereimtheiten, die wiederum zu sehr gegensätzlichen Einschätzungen der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung führten.

Zürcher selbst hatte die gegen sie erhobenen Vorwürfe als „vollkommen utopisch“ bezeichnet.