Unglaublich! Ein Unbekannter hat sich am Donnerstag, 31. August, kurz nach Mitternacht auf der B314 bei Horheim ein Rennen mit einem Notarztwagen geliefert, der mit Blaulicht zu einem Notfall unterwegs gewesen ist, teilte die Polizei am Donnerstagmittag mit.

Auf SÜDKURIER-Nachfrage erklärt Polizeisprecher Benjamin Woldert in einer E-Mail am Freitagmorgen, welche Strafe der Autofahrer bekommen könnte, wenn die Polizei ihn erwischt. Laut Woldert gibt es Hinweise auf den Verkehrsrowdy. Mehr Informationen gibt es dazu noch nicht.

Woldert schreibt: „Nach bisherigem Ermittlungsstand wird die Verwirklichung des Straftatbestands § 315d StGB – Verbotenes Kraftfahrzeugrennen geprüft. Dieser sieht eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe vor. Bei der Strafzumessung spielen diverse Aspekte wie Tatumstände, Persönlichkeit des Täters und Vieles mehr eine Rolle und werden berücksichtigt.“

Die Leitstelle informiert die Polizei

Und das ist passiert: Die Leitstelle des Rettungsdiensts informierte die Polizei gegen 0.30 Uhr über den Asphaltcowboy, der sich, andere und den Einsatz gefährdete. Der Notarzt fuhr zu einem Notfall. Entsprechend schnell war er unterwegs. Trotzdem soll der Unbekannte versucht haben, das Einsatzfahrzeug zu überholen.

Der Fahrer im Notarztwagen musste seinen Fuß vom Gas nehmen, damit nichts Schlimmeres passierte.

Die Polizei in Waldshut (07751 8316-531) sucht nach dem unbekannten Autofahrer und bittet Zeugen, sich zu melden.

Diese Konsequenzen kann es haben

Mit welchen Konsequenzen der Autofahrer rechnen muss, wenn die Polizei ihn findet, konnte Polizeisprecher Benjamin Woldert auf SÜDKURIER-Nachfrage nicht im Detail sagen: „Auf jeden Fall gibt‘s eine saftige Geldstrafe.“ Und den Führerschein werde der Mann für eine Weile los sein. Eine Gefängnisstrafe gebe es dafür nicht.

Wie hart ein Gericht in so einem Fall urteilen würde, hänge von Straftatbestand ab. Woldert zufolge handelt es sich hier auf jeden Fall schon mal um ein unerlaubtes Straßenrennen. „Das alleine hat schon erhebliche Konsequenzen.“ Aktuell werde noch geklärt, ob es auch noch um einen Straßenverkehrsgefährdung gehe.

Woldert: „Möglicherweise konnte auch ein Patient nicht rechtzeitig versorgt werden.“ Auch das müsse noch geklärt werden. Das wäre ebenfalls ein Umstand, der das Strafmaß beeinflussen könnte.

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