2027 soll mit dem Fahrplanwechsel im Dezember auf der dann erweiterten und modernisierten Hochrheinbahn der elektrifizierte Zugbetrieb aufgenommen werden. So lautet die Zielmarke, auf die sich die am Projekt beteiligten Partner geeinigt haben. Um den Zeitplan einhalten zu können, müssen die Hauptarbeiten 2025 aufgenommen werden. Voraussetzung dafür ist ein abgeschlossenes Planfeststellungsverfahren. Bisher befindet sich hier alles im Zeitplan.
Regierungspräsidium bearbeitet drei der vier Planfeststellungsabschnitte
Die 75 Kilometer lange Bahnstrecke zwischen dem Badischen Bahnhof in Basel und Erzingen wurde in vier Planfeststellungsabschnitte aufgeteilt. Für drei davon, den im Landkreis Lörrach liegenden Planfeststellungsabschnitt 2 und die im Landkreis Waldshut liegenden Abschnitte 3 und 4 führt im Auftrag des Eisenbahn-Bundesamts das Regierungspräsidium Freiburg derzeit die Anhörungsverfahren durch.
Dem Regierungspräsidium sei die Bedeutung des Vorhabens für die Region und dessen Eilbedürftigkeit sehr bewusst, betont dessen Sprecher Matthias Henrich. Das Projekt werde daher im prioritär und gerade auch in enger Abstimmung mit den beteiligten Landkreisen Lörrach und Waldshut vorangetrieben.
Nach dem ersten Durchlauf wurden bereits Änderungen eingearbeitet
Zu Stand des Verfahrens auf den drei ihm anvertrauten Abschnitten, erklärte das Regierungspräsidium auf Anfrage unserer Zeitung, alle seien weit fortgeschritten. Offenlagen und Erörterungstermine für die Planfeststellungsunterlagen sowie weitere Fachgespräche mit den Naturschutzbehörden seien bereits durchgeführt worden. In der Folge dieses ersten Durchlaufs habe die DB als Vorhabenträgerin Änderungen an den Planunterlagen vorgenommen, für die nun eine ergänzende Anhörung erforderlich sei.
Für den Abschnitt im Kreis Lörrach wird die abschließende Stellungnahme vorbereitet
Im Rahmen dieser ergänzenden Anhörung lief beim rund 23 Kilometer langen Abschnitt 2, der von der deutsch-schweizerischen Staatsgrenze am Grenzacher Horn bis zur Landkreisgrenze zwischen Schwörstadt und Wehr reicht, laut Regierungspräsidium die Frist für die Einreichung von Stellungnahmen Ende September ab. Nun bereite seine Behörde die abschließende Stellungnahme vor, so RP-Sprecher Henrich. Abschnitt 2 umfasst die drei Gemeinden Grenzach-Wyhlen, Rheinfelden und Schwörstadt.
Was im östlichen Kreis Waldshut passiert
Für den ebenfalls knapp 23 Kilometer langen Planfeststellungsabschnitt 4, der von der Gemeindegrenze Dogern/Waldshut-Tiengen bis zur deutsch-schweizerischen Staatsgrenze bei Erzingen reicht, und zu dem die Gemeinden Waldshut-Tiengen, Lauchringen und Klettgau gehören, hat das Regierungspräsidium Anfang Oktober die von der DB überarbeiteten Unterlagen erhalten. Henrich: „Die Änderungen werden gerade von uns geprüft, um dann die ergänzende Anhörung durchzuführen.“ Diese werde voraussichtlich Anfang November abgeschlossen sein.

Die Planunterlagen für den 27 Kilometer langen Abschnitt 3 auf den Gemarkungen Wehr, Bad Säckingen, Laufenburg, Albbruck und Dogern werden laut Regierungspräsidium gerade von der DB überarbeitet. Bis zum 31. Oktober sollen sie geändert an die Behörde in Freiburg geliefert worden sein.
Voraussichtlich ab Anfang 2024 liegt der Ball dann beim Eisenbahnbundesamt
Für jeden der drei Abschnitte prüft das Regierungspräsidium die Planänderungen und führt dann die ergänzende Anhörung durch. „Nach dem derzeitigen Sachstand gehen wir davon aus, dass die abschließenden Stellungnahmen für Planfeststellungsabschnitt 2 und 4 bis zum Ende des Jahres an das Eisenbahnbundesamt übersandt werden. Planfeststellungsabschnitt 3 folgt dann Anfang 2024“, so Behördensprecher Henrich. Der Planfeststellungsbeschluss für jeden dieser drei Abschnitte erfolgt durch das Eisenbahnbundesamt.
Auch das Verfahren für die Abschnitte auf Schweizer Gebiet laufen
Planfeststellungsabschnitt 1 umfasst die auf Schweizer Staatsgebiet liegenden Streckenteile. Dies sind die Strecke vom Badischen Bahnhof in Basel bis zum Grenzacher Horn, die Strecke Waldshut-Koblenz/Aargau und der Grenzbahnhof Erzingen. Die Verwaltungsstelle Bundeseisenbahnvermögen reichte am 13. Oktober 2022 die Anträge auf Plangenehmigung beim Schweizer Bundesamt für Verkehr in Bern ein.
Dieses erklärte auf Anfrage, dass die Verfahren für Koblenz und Erzingen voraussichtlich im ersten Quartal 2024 abgeschlossen sei würden. Für den Abschnitt in Basel würden die Unterlagen noch bis 3. November öffentlich ausgelegt. Der weitere Verlauf des Verfahrens hänge unter anderem davon ab, ob und wenn ja wie viele Einsprachen eintreffen.

Über die Einarbeitung der Ergebnisse aus den Anhörungsverfahren in die Antragsunterlagen hinaus finden nach Auskunft der DB aktuell Gespräche zur Finanzierung der nächsten Projektphasen statt. Als nächster Meilenstein stehe die Unterzeichnung des sogenannten Realisierungs- und Finanzierungsvertrags bevor.
Ab Mitte 2024 will die DB die Arbeiten vergeben
Im nächsten Schritt beginne die DB damit, die Umweltmaßnahmen vorzubereiten, die ab 2024 realisiert werden sollten, so die DB. Ebenfalls 2024 will die Bahn den Bauablauf final festlegen. Der endgültige Bauablauf ergebe sich im Rahmen der schlussendlichen Vergaben. Diese seien sukzessive ab Mitte 2024 vorgesehen, erklärte eine Sprecherin der DB.