Im Spätsommer haben sie Hochkonjunktur an den Gartentischen der Nation: Die Wespen. Kaum sitzt man irgendwo im Freien, kommen sie auch schon angeflogen und machen sich über Speisen und Getränke her. Und mit ihnen schwirrt auch die Angst mit, gestochen zu werden. Da die Insekten in der Natur immer weniger Räume für ihre Nester finden, bauen sie diese gerne in dunklen Höhlen, etwa unter Rolladenkästen oder unter dem Dachvorsprung. Dass Wespen unter Naturschutz stehen, schränkt das Vorgehen von betroffenen Hausbesitzern erheblich ein.
Darf ich Wespennester auf meinem Grundstück entfernen?
„Tauchen Wespen im Umfeld von Wohnungen auf, handelt es sich ziemlich sicher um die Deutsche Wespe oder Gemeine Wespe. Diese Arten fallen unter den allgemeinen Artenschutz nach § 39 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz“, erklärt Alexander Frisch, Naturschutzfachkraft bei der unteren Naturschutzbehörde des Landratsamts Waldshut. „Wespennester dürfen nur bei Vorliegen eines vernünftigen Grundes beeinträchtigt oder zerstört werden“, erklärt er.

Auch eine mutwillige Beunruhigung, etwa durch Wasserspritzen oder gar Tötung der Wespen, darf nur aus einem vernüftigen Grund erfolgen.
Doch was kann ein solcher Grund sein? Laut Frisch könne man etwa bei Allergikern und kleinen Kindern im Haus von einem vernünftigen Grund zur Entfernung eines Nestes in unmittelbarer Nähe zum Haus ausgehen. Befinde sich das Nest jedoch weiter entfernt von dauerhaft genutzten Räumen des Hauses und oft genutzten Bereichen des Grundstücks wird ein vernünftiger Grund zur Entfernung eher abzulehnen sein.
Auch Irene Blaha, Vorsitzende des Regionalverbands Hochrhein des BUND, kennt sich mit Wespen aus und Sie sagt im Gespräch mit dem SÜDKURIER: „Klassische Nester, die man so hängen sieht, sind von Wespen, die gar nicht lästig sind.“ Und sie erklärt: „Man muss einen Antrag stellen bei der unteren Naturschutzbehörde, damit man ein Nest entfernen darf.“
Darf ich das Nest selbst entfernen oder muss ich dazu einen Experten beauftragen?
Dazu sagt Naturschutzfachmann Alexander Frisch: „Liegt ein vernünftiger Grund vor, kann das Nest prinzipiell zwar auch selbstständig entfernt oder umgesiedelt werden, dennoch raten wir zur Beauftragung eines Experten.“
Denn, so Frisch: „Die Entfernung eines Nestes ist bei fehlerhafter Ausführung durchaus gefährlich – durch die Beauftragung eines Experten kann Stichverletzungen oder sonstigen Schäden aus dem Weg gegangen werden.“
Irene Blaha rät dazu, bei Imkern, der Naturschutzbehöre oder bei Naturgruppen wie dem NABU oder BUND nach Experten zu fragen. Es gilt Vorsicht: Unter den sogenanten Experten gebe es auch immer wieder schwarze Schafe, denen es nur darum ginge, die Leute abzuzocken.
Muss das Nest in jedem Fall umgesiedelt werden?
„Grundsätzlich sind Vermeidungsmaßnahmen, wie etwa die Umsiedlung eines Nestes, der Zerstörung vorzuziehen“, sagt Frisch vom Waldshuter Landratsamt. Inwiefern eine Umsiedlung im konkreten Fall möglich und sinnvoll ist, könne durch den Experten vor Ort eingeschätzt werden. „Gegebenenfalls sind auch andere Vermeidungsmaßnahmen zu prüfen, die ein „friedliches Miteinander“ von Mensch und Wespe auf dem Grundstück gewährleisten“, so Alexander Frisch. „Man muss die Wespen umsiedeln, man darf sie nicht einfach zerstören und genau dafür sollte man sich einen Experten heranziehen“, sagt Irene Blaha.
Wie kann das Amt für Naturschutz hier helfen?
Die Naturschutzfachkräfte des Landratsamtes könnten eine Erstberatung am Telefon durchführen, um die Situation zunächst grob einzuschätzen, wie Alexander Frisch erklärt. Die konkrete Vorgehensweise im Einzelfall wird dann vor Ort durch die zu beauftragenden Experten geprüft.
Welche Strafen drohen, wenn ich trotz Verbot das Nest entferne?
Die Entfernung eines Nestes einer nicht besonders geschützten Wespenart ohne vernünftigen Grund stellt laut Alexander Frisch eine Ordnungswidrigkeit nach dem Bundesnaturschutzgesetz dar, die mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden kann. Im Bußgeldkatalog findet man weitere Anfgaben. „Besonders geschützte Wespenarten bei uns im Landkreis Waldshut bauen keine „Nester“, sodass eine diesbezügliche Ordnungswidrigkeit nicht in Frage kommt“, so Frisch.
Warum stehen Wespen überhaupt unter Schutz?
Wespen würden auch uns Menschen nutzen, so Irene Blaha vom BUND Regionalverband Hochrhein. „Sie vertilgen sehr viele Schädlinge wie Larven und Raupen, die wir nicht auf unseren Pflanzen haben möchten“, erklärt sie.
Wespen würden zwar aggressiv wirken, müssten aber von mehreren Seiten das Objekt anfliegen, um es anschauen zu können. „Das ist ihr normales Verhalten“, so Irene Blaha. „Man sollte nicht wedeln, fuchteln und sie anhauchen, denn erst das macht sie aggressiv“, erklärt die Naturschützerin.
Als kleinen Tipp: Sie selbst hat ein Zwischenlager in ihrem Garten eingerichtet mit dem Obst, das später auf dem Kompost landet. Dort tummeln sich nun alle Wespen und lassen die Menschen in Frieden. Leider sei der Nutzen für die Menschen immer mehr in den Hintergrund gerückt, so Blaha.