Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Landratsamtes Waldshut reagiert auf die gestiegenen Fallzahlen im Landkreis Waldshut und verschärft die Sicherheitsvorkehrungen auf den Recyclinghöfen.
Generell gilt, dass Anlieferungen von Bürgern anderer Landkreis abgewiesen werden, informiert das Landratsamt in einer Pressemitteilung. Außerdem kann nur eine begrenzte Anzahl von Fahrzeuge gleichzeitig in die Recyclinghöfe einfahren. Hierdurch könne es im Einzelfall zu Warteschlangen vor den Einfahrtstoren und zu längeren Wartezeiten bei den Recyclinghöfen kommen.
Außerdem weißt das Landratsamt darauf hin, dass Materialien, die nicht den Annahmekriterien entsprechen, wieder mitgenommen werden müssen.

Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft bittet um Verständnis und um Einhaltung der nachfolgenden Regeln. Werden diese Verhaltensregeln beachtet, bestehe aktuell kein Anlass zur Schließung der Recyclinghöfe. „Die Abfallwirtschaft wird die Recyclinghöfe solange wie möglich offenhalten, ist hierfür jedoch auf die Kooperation der Kunden dringend angewiesen“, heißt es in der Mitteilung abschließend.
Folgende Regeln gelten ab sofort auf den Recyclinghöfen
Das Abfallwirtschaftsamt weist außerdem auf die dezentralen Sammelstellen für Grüngut hin. Die Standorte sind auf der Homepage der Abfallwirtschaft zu finden.