Zumindest vorerst nicht in Erfüllung gehen wird der Traum eines 25 Jahre alten Asylbewerbers aus Afrika von einem Leben in Freiheit in Deutschland. Das Schöffengericht am Amtsgericht Waldshut-Tiengen hat den Mann jetzt zu einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren verurteilt und dabei eine Bewährung versagt. Der Haftbefehl bleibt in Kraft.
Staatsanwältin Bäcker hatte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zwei Monaten gefordert; Verteidigerin Waltraud Salomon plädierte auf eine zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe zwischen einem Jahr und zwei Jahren.
Was wird dem Mann vorgeworfen?
Vorgeworfen werden dem Mann vier gänzlich unterschiedliche Delikte, die nach Einschätzung von Richterin Steindorfner aber alle von einer hohen kriminellen Energie des Mannes zeugen. Dieser bekannte vor Gericht in nahezu akzentfreiem Deutsch, dass er seine Taten bereue, eine Ausbildungsstelle suchen und seiner zwei Jahre alten Tochter fortan ein guter und verantwortungsvoller Vater sein wolle.
Dazu, so gab ihm die Richterin noch mit auf den Weg, müsse er sein Drogen- und Alkoholproblem in den Griff bekommen. Die Haftanstalten würden da Hilfestellungen anbieten.
Die gegen ihn erhobenen Vorwürfe räumte der Angeklagte weitgehend ein – er sei nach Alkohol- und/oder Drogenkonsum nicht mehr Herr seiner Sinne gewesen. In der Anklageschrift wiegen die Delikte schwer: vollendete und versuchte gefährliche Körperverletzung, räuberischer Diebstahl, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte sowie tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte. Und das alles binnen weniger Monate, verteilt auf insgesamt vier Anklagepunkte.
Taxifahrer mit Steinen beworfen
Im Oktober vergangenen Jahres hatte der Mann in Küssaberg-Rheinheim einen Taxifahrer und dessen Fahrzeug mit Steinen beworfen, weil sich der Fahrer weigerte, den Angeklagten weiterzufahren.
Diebstahl in Drogeriemarkt
Im Januar dann hatte er in einem Drogeriemarkt in Waldshut-Tiengen mehrere teure Parfüms gestohlen. Als er dabei ertappt wurde und sich eine Kundin und eine Angestellte ihm bei seinem Fluchtversuch in den Weg stellten, hatte er die Kunden umgerannt und gegen die Einkaufstüre des Marktes geworfen, die daraufhin kaputtging und aus ihrer Verankerung sprang. Bei der anschließenden Vernehmung durch Polizeibeamte im Revier in Waldshut-Tiengen habe er Widerstand geleistet und einem Polizisten einen Finger schmerzhaft nach hinten gebogen.

Rangelei und Einsatz von Küchenmesser
Und schließlich kam es im Februar in einer Obdachlosenunterkunft in Bad Säckingen in einem von zwei Männern bewohnten Zimmer nach reichlich Genuss von Schnaps zu einer Rangelei, in deren Verlauf ein Küchenmesser eine große Rolle spielt.
Ging die Staatsanwaltschaft zunächst davon aus, dass der Angeklagte mit diesem Messer einem der Bewohner in den Hals stechen wollte, so konnte dieser Vorwurf nicht aufrechterhalten werden. Der Mitbewohner des potenziellen Opfers bestätigte, dass der Angeklagte das Messer in die Höhe hob, er habe es aber nicht gezielt gegen einen Menschen gerichtet.
Und das potenzielle Opfer gab an, sich an gar nichts mehr erinnern zu können. Auch die Androhung von Staatsanwältin und Richterin, seinem Gedächtnis mit der Androhung eines Ordnungsgelds auf die Sprünge zu helfen, verfehlte seine Wirkung. „Ich will dazu nichts sagen“, sagte der Mann und schwieg weiter.
So urteilt das Gericht
Staatsanwältin und Verteidigerin wollten für diesen Fall einen Freispruch. Den aber wollte das Gericht nicht. Es rückte zwar vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung ab, sah aber den Tatbestand der einfachen Körperverletzung als gegeben und verhängte eine Einzelstrafe von drei Monaten.
Je ein Jahr Einzelstrafe gab es für die Steine auf Taxi und Taxifahrer sowie den Diebstahl im Drogeriemarkt und neun Monate für den nach hinten gebogenen Finger eines Polizeibeamten. Diese vier Einzelstrafen packte das Gericht dann zusammen zu einer Gesamtstrafe von zwei Jahren.
Im Einklang mit einem Sachverständigen sieht das Gericht keine positive Sozialprognose. Der Mann müsse mit seiner Abschiebung rechnen, habe sein Alkohol- und Drogenproblem nicht im Griff und keine Arbeitsstelle.