Die Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen hat gegen einen Arzt aus dem Landkreis Lörrach einen Strafbefehl und die Verhängung einer Geldstrafe beim Amtsgericht Schönau beantragt. Darüber informiert die Staatsanwaltschaft in einer Mitteilung.
Was war passiert?
Dem Mediziner wird demnach vorgeworfen, im Jahr 2020 in 22 Fällen unrichtige Gesundheitszeugnisse ausgestellt zu haben. „Dabei soll er den jeweils Betroffenen entgegen seiner ärztlichen Pflicht attestiert haben, vom Tragen einer Mund-Nase-Bedeckungen nach den Corona-Regeln aus gesundheitlichen Gründen befreit zu sein“, schreibt die Sprecherin der Staatsanwaltschaft.
Im Februar 2021 hatte der SÜDKURIER erstmals über die Ermittlungen gegen den Mediziner berichtet. Der damalige Sprecher der Staatsanwaltschaft erklärte in diesem Zusammenhang, dass das Ausstellen falscher Atteste kein Kavaliersdelikt sei: „Für den Fall seiner Verwirklichung sieht das Gesetz einen Strafrahmen von Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren vor.“
Nach Informationen des SÜDKURIER war der Allgemeinmediziner 2020 mehrfach bei so genannten „Querdenker“-Demonstrationen und Kundgebungen in der Region aufgefallen und habe auch in verschiedenen Redebeiträgen die Existenz des Coronavirus abgestritten.
Wie geht es nun weiter?
Das Amtsgericht Schönau hat den Strafbefehl entsprechend dem Antrag der Staatsanwaltschaft erlassen. Der Mediziner kann dem Strafbefehl nun innerhalb einer Frist widersprechen. Dann käme es zu einer Gerichtsverhandlung. Sollte er den Strafbefehl akzeptieren, gilt er als verurteilt. „Bis zur rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung“, heißt es in der Mitteilung. Über die Höhe des Strafbefehls macht die Staatsanwaltschaft keine Angaben.