Zwei Mediziner aus dem Kreis Lörrach stehen unter Verdacht, Patienten falsche Atteste ausgestellt zu haben. In beiden Fällen ermitteln die jeweils zuständigen Staatsanwaltschaften in Waldshut-Tiengen und Lörrach.

Im ersten Fall geht es um einen Allgemeinmediziner, der Personen bescheinigt haben soll, „dass diese aus gesundheitlichen Gründen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen dürften, obwohl die medizinischen Voraussetzungen hierfür tatsächlich nicht vorgelegen hätten“, erläutert Oberstaatsanwalt Christian Lorenz von der zuständigen Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen auf Anfrage des SÜDKURIER. Er ergänzt, dass dies den Tatbestand des Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse nach Paragraph 278 Strafgesetzbuch erfüllen könnte.

Diese ärztlichen Bescheinigungen seien dann von den Inhabern nach SÜDKURIER-Informationen wiederum gegenüber Behörden als Begründung vorgezeigt worden, um ein Bußgeld für die Missachtung der Maskenpflicht zu verhindern – beispielsweise beim Einkaufen. Oberstaatsanwalt Lorenz sagt über die Rolle des Mediziners in diesem Zusammenhang: „Bei der Ausstellung der Atteste hätte er zumindest billigend in Kauf genommen, dass die jeweiligen Patienten diese gegenüber Behörden gebrauchen.“

Das Ausstellen falscher Atteste ist kein Kavaliersdelikt, wie Lorenz ausführt: „Für den Fall seiner Verwirklichung sieht das Gesetz einen Strafrahmen von Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren vor.“

Mediziner spricht bei Querdenkern

Nach Informationen des SÜDKURIER ist der Allgemeinmediziner, gegen den die Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen nun ermittelt, in den vergangenen Monaten mehrfach bei so genannten „Querdenker“-Demonstrationen und Kundgebungen in der Region aufgefallen und habe auch in verschiedenen Redebeiträgen die Existenz des Coronavirus abgestritten. Dadurch hat er sich auch bei der „Querdenkerszene“ am Hochrhein eine gewisse Bekanntheit erworben. In diesen Kreisen wurde seine Praxis immer wieder als Geheimtipp gehandelt, wenn es um Atteste zur Befreiung der Maskenpflicht ging.

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Vor einigen Tagen soll es dann im Zusammenhang mit den Ermittlungen zu einer Durchsuchung der Praxis- und Wohnräume des Allgemeinmediziners im Wiesental gekommen sein – die Zuständigkeit für diese Raumschaft liegt bei der Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen. Oberstaatsanwalt Lorenz will das weder bestätigen noch dementieren. Er verweist auf die laufenden Ermittlungen und sagt dazu: „Nähere Auskünfte zu deren Art und Inhalt sind sowohl aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes als auch ermittlungstaktischen Gründen nicht möglich.“

Ermittlungen gegen weiteren Arzt

Im Landkreis Lörrach ist der Allgemeinmediziner nicht der einzige Arzt, gegen den ermittelt wird. Oberstaatsanwältin Karin Sattler-Bartusch bestätigt das: „Bei der Staatsanwaltschaft Freiburg – Zweigstelle Lörrach – ist derzeit ein Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit der Ausstellung eines Attests zur Befreiung von der Maskenpflicht durch einen im hiesigen Zuständigkeitsbereich niedergelassenen Arzt anhängig.“ Da auch in diesem Fall die Ermittlungen andauern, könne sie derzeit aber keine weitergehenden Angaben machen.

Auf die Frage, ob von der Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen gegen weitere Mediziner am Hochrhein ermittelt wird, antwortet Oberstaatsanwalt Lorenz, „dass bei Bekanntwerden eines weiteren derartigen Sachverhalts gleichermaßen die Aufnahme von Ermittlungen geprüft wird.“

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