Die Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen geht davon aus, dass der 19-Jährige, der in Lienheim seine Eltern und seinen Bruder getötet haben soll, zum Tatzeitpunkt schuldunfähig gewesen ist. Grundlage für diese Einschätzung ist nach Angaben einer Pressemitteilung ein Sachverständigengutachten. Er kann für sein Handeln folglich nicht bestraft werden. Es sei aber zu erwarten, dass der Mann gefährlich sei.
Ermittelte Ergebnisse zur Tat
Wie die Staatsanwaltschaft mitteilt, wird dem 19-jährigen vorgeworfen, am Dienstag, 26. März, gegen 21 Uhr in einem Mehrfamilienhaus in Lienheim, Gemeinde Hohentengen, seine Eltern sowie zwei seiner erwachsenen Geschwister unter anderem mit einem Klappmesser mit einer Klingenlänge von etwa acht Zentimetern in Tötungsabsicht angegriffen zu haben.
Der 34-jährige Bruder des Beschuldigten habe trotz mehrerer Stichverletzungen die Wohnung noch verlassen können und sei im Treppenhaus eines Nachbaranwesens zusammengebrochen. Er verstarb trotz Reanimationsversuchen an den Folgen der erlittenen Verletzungen im Krankenhaus. Sowohl die 58-jährige Mutter als auch der 61-jährige Vater des Beschuldigten verbluteten wegen der Stichverletzungen noch am Tatort.
Beschuldigter soll in Psychiatrie
Die Schwester des Beschuldigten habe trotz eines Angriffs aus der Wohnung flüchten können, wobei sie im Treppenhaus durch den ihr nacheilenden Beschuldigten mit dem Messer im Gesicht verletzt worden sei.
„Da nach den vorliegenden Erkenntnissen, insbesondere der derzeitigen Prognose des Sachverständigen, zu erwarten ist, dass er weitere erhebliche Taten begehen wird und daher für die Allgemeinheit gefährlich ist, strebt die Staatsanwaltschaft ein Sicherungsverfahren mit dem Ziel der Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus an“, teilt Staatsanwältin Rahel Diers mit.
Der 19-Jährige lässt sich festnehmen
Nach Eintreffen der Polizei- und Rettungskräfte habe sich der Beschuldigte am Tattag ohne Widerstand festnehmen lassen. Der Beweggrund für die Handlungen des Beschuldigten dürfte in seiner psychischen Erkrankung zum Tatzeitpunkt liegen. Bereits am Vortag kam es zum Streit, den die Polizei schlichtete.
Im Zuge einer körperlichen Auseinandersetzung an diesem Tag erlitten die Eltern und der Bruder des Beschuldigten bereits oberflächliche Kopf- und Gesichtsverletzungen.
Der Beschuldigte ist bisher nicht vorbestraft.
Es gilt die Unschuldsvermutung
Der 19-Jährige befindet sich wegen des Unterbringungsbefehls des Amtsgerichts Waldshut-Tiengen in einem Zentrum für Psychiatrie. Das Landgericht Waldshut-Tiengen entscheidet nun über die Zulassung der Antragsschrift und das Sicherungsverfahren.
Bis zur rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.