Mit der neuen Corona-Verordnung darf man nun auch Personen aus einer anderen Familie im Auto mitnehmen. Wer zur Arbeit fährt, darf auch mehr als eine weitere Person mitnehmen.

Aber: „Alle im Auto sollten eine Maske tragen, da sie lange auf engen Raum zusammen sind und so ein besonderes Infektionsrisiko besteht“, steht in der neuen Corona-Verordnung, die seit Montag, 11. Mai, gilt. Gleichzeitig gibt es jedoch mit § 23 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ein Verhüllungsverbot. Mathias Albicker, Pressesprecher der Polizei im Kreis Waldshut, erklärt, wie dennoch beides zusammenpasst.

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„Das Verhüllungsverbot gilt nicht, wenn die Menschen nur eine Gesichtsmaske tragen“ so Albicker. „Wenn sie sich nicht weiter bedecken, etwa mit einer Sonnenbrille und die Person dann gar nicht mehr zu erkennen ist, ist das kein Problem“, so der Polizei-Pressesprecher. Die Maskenpflicht besteht aktuell nur beim Einkaufen und im öffentlichen Personenverkehr. Albicker macht deutlich, dass es sich beim Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im Auto nur um eine Empfehlung, jedoch nicht um eine Pflicht handelt. Das bedeutet: Wer keinen Schutz trägt, wird auch nicht geahndet.

Auch, wer alleine im Auto unterwegs ist, sollte laut Albicker keine Maske tragen. „Da diese nur zum Fremdschutz ist, macht dies ohnehin keinen Sinn.“

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Was die Polizei kontrolliert

Die Polizei im Landkreis Waldshut achtet auf die Einhaltung der Corona-Verordnung, auch im Rahmen von Verkehrskontrollen. Extra Corona-Kontrollen von Fahrzeugen würde es jedoch nicht geben. „Wir überwachen in Absprache mit den Ordnungsämtern die Corona-Verordnung. Wir kontrollieren jedoch nur solche Dinge, die bußgeldbewährt sind“, erklärt Albicker. Die Empfehlung, eine Maske im Auto zu tragen, gehört also nicht dazu.