In einer E-Mail wirbt eine Heilpraktikerin vom Hochrhein mit Heilmitteln gegen das Coronavirus. Zumindest könnten Leser dies so deuten. Nach nur drei Tagen kommt die Richtigstellung per E-Mail, in der die Heilpraktikerin alles widerruft. Die ganze Geschichte, wie es zu dem plötzlichen Rückzug kam und welche Rechte Heilpraktiker haben, haben wir hier zusammengefasst.

Heilmittel gegen Corona

„Für den Fall, dass jemand am Corona-Virus erkranken sollte, habe ich alle erforderlichen Mittel, damit Sie schnell wieder gesund werden“, schreibt die Heilpraktikerin vom Hochrhein am 23. März in ihrer E-Mail an Gesundheitsinteressierte und Patienten. Sie schreibt weiter: „Es handelt sind um verschiedene Heilmittel, die eingesetzt werden können. Die Entscheidung, welches Sie brauchen, besprechen wir dann individuell am Telefon.“ Menschen mit Grunderkrankungen bietet sie in der Mail darüber hinaus vorbeugend einen Tee an. Der Text wirkt zwar wie ein schlechter Scherz, liest sich aber so, als sei jedes Wort ernst gemeint.

Mahnende Worte vom Bundesvorstand

Auch die SÜDKURIER-Redaktion ist im Mail-Verteiler der Heilpraktikerin und somit gilt die Mail als „öffentlich“. Der SÜDKURIER hakte nach, fragte beim Fachverband Deutscher Heilpraktiker, Landesverband Baden-Württemberg, nach und leitete diesem die E-Mail weiter. Die Folge: Der betreffenden Heilpraktikerin wurde vom Bundesvorstand deutlich gemacht, dass sie das unzulässige Angebot sofort zu widerrufen hat. Aktuell werde außerdem geklärt, ob weitere rechtliche Schritte gegen die Heilpraktikerin durch den Landesverband folgen. Und dabei ist Heilpraktikerin nicht Mitglied in diesem Verband.

Keine Untersuchungen und Behandlungen von Covid-19 erlaubt

Dietmar Falkenberg, Vorsitzender des Fachverbands Deutscher Heilpraktiker Landesverband Baden-Württemberg, erklärt die Rechtslage: Demnach sei die Berufsausübung der Heilpraktiker in vielfältiger Weise gesetzlichen Einschränkungen unterworfen. Dazu gehören laut Falkenberg insbesondere Arztvorbehalte bei bestimmten Erkrankungen oder auch bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln: „Eine Sonderstellung haben hierbei hoch ansteckende Krankheiten, die im Infektionsschutzgesetz (IFSG) aufgelistet sind. Dazu gehört auch Covid-19.“

Er erklärt: „Heilpraktiker haben zwar nach IFSG ähnlich wie Ärzte eine Meldepflicht gegenüber den Gesundheitsämtern, dürfen aber bereits bei einem Verdacht auf eine derartige Erkrankung keine diesbezüglichen Untersuchungen und auch keine Behandlungen anbieten oder durchführen. Das ist nach IFSG alleinige Aufgabe der Ärzte und Gesundheitsbehörden.“ Falkenberg macht deutlich: „Dies zu beachten, ist eine der vordringlichsten Aufgaben in Heilpraktikerpraxen.“ Diese Kenntnisse seien Gegenstand der Ausbildung, der amtsärztlichen Überprüfung, der Berufserlaubnis und der ständigen Fortbildung, zu der Heilpraktiker verpflichtet seien.

Widerruf der Heilpraktikerin: „Ich behandle Corona nicht“

Nach nur drei Tagen widerrief die Heilpraktikerin ihre erste Mail. „Die Aussage, dass ich Mittel gegen den Corona-Virus habe, ist schlichtweg falsch und ich bitte Sie alle, diese Aussage aus Ihrem Gedächtnis zu löschen“, schreibt sie in einer erneuten Mail. In dieser bittet sie ihre Patienten darum, ihre erste Mail mit allem darin geschriebenen zu ignorieren und zu löschen. „Mir ist in der Sorge um Ihre Gesundheit
ein großer und schrecklicher Fehler unterlaufen“, schreibt sie.

„Ich behandle Corona nicht“, sagt die Heilpraktikerin im Gespräch mit dem SÜDKURIER. Sie gibt an, dass die erste Mail nur ein Entwurf gewesen sei, der nie hätte versandt werden sollen. Dass die Mail dennoch versandt wurde, sei ein „fürchterliches Unglück“ gewesen. „Totaler Schwachsinn“, nennt sie selbst im Gespräch ihre in der ersten Mail getätigten Aussagen. Nachdem sich der Verband bei ihr gemeldet habe, sei ihr aufgefallen, dass die Aussagen falsch verstanden werden könnten und daraufhin habe sie sofort reagiert. „Ich bin mir meiner Pflichten durchaus bewusst und weiß, was ich darf und, was nicht“, sagt die Heilpraktikerin vom Hochrhein.

Sie betont, wie wichtig es sei, dass Heilpraktiker sich an die Gesetze halten. Und: „Ich möchte nichts tun, was meinen Patienten oder mir schadet.“ Ihr sei zuerst nicht bewusst gewesen, dass das Thema so sensibel sei. Ihre Patienten hätten auf die erste Mail nicht reagiert. Erst auf die zweite Mail habe die Heilpraktikerin Rückmeldungen erhalten, die gezeigt hätten, dass ihre Patienten sie überhaupt nicht falsch verstanden hätten.

Derzeit kontrolliert die Heilpraktikerin eigenen Angaben zufolge ihre Homepage auf mögliche Missverständlichkeiten.