Mit der Unterzeichnung des Realisierungs- und Finanzierungsvertrags am 18. Dezember kamen der Ausbau und die Elektrifizierung der Hochrheinbahn 2023 ein entscheidendes Stück weiter. DB Netz-Vorständin Ingrid Felipe und Landesverkehrsminister Winfried Hermann waren dafür eigens nach Laufenburg gereist, wo sie zusammen mit den Landräten Martin Kistler (Waldshut) und Marion Dammann (Lörrach) ihre Unterschrift unter den Realisierungs- und Finanzierungsvertrag für das 434 Millionen-Euro-Projekt setzten.

Erst muss das Planfeststellungsverfahren abgeschlossen werden

Sie sprachen von einem „historischen Ereignis“. Vor allem ungeklärte Finanzierungsfragen hatten das binationale Verkehrsprojekt lange Jahre blockiert.

Nun soll es umso schneller gehen. Ziel ist es, die 75 Kilometer lange Bahnstrecke zwischen Basel Badischer Bahnhof und Erzingen bis Dezember 2027 elektrifiziert und auszubaut zu haben. Um dies erreichen zu können, muss jetzt erst einmal das Planfeststellungsverfahren durchgeführt und abgeschlossen werden.

Kurz vor Weihnachten schließt das Regierungspräsidium das Anhörungsverfahren für den ersten der drei Abschnitte ab

Noch unmittelbar vor Weihnachten schloss das Regierungspräsidium Freiburg das Anhörungsverfahren für den Planfeststellungsabschnitt 2 ab. Er umfasst den Streckenteil im Landkreis Lörrach, zwei weitere liegen im Landkreis Waldshut. Für den kurzen vierten Abschnitt auf Schweizer Gebiet sind Schweizer Behörden zuständig.

Dieses Jahr sollen die beiden anderen Abschnitte folgen

In dem im Herbst 2021 gestarteten Anhörungsverfahren für Abschnitt 2 wertete das Regierungspräsidium die Stellungnahmen zahlreicher Behörden, Gemeinden und Träger öffentlicher Belange aus, dazu 33 private Einwendungen. Die abschließende Stellungnahme wurde kurz vor dem Jahreswechsel an das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) Karlsruhe abgegeben. Die Stellungnahmen für die Abschnitte 3 und 4 im Landkreis Waldshut sollen dieses Jahr folgen.

Die DB rechnet Mitte 2024 mit dem Planfeststellungsbeschluss

Dem EBA dienen die Stellungnahmen als Entscheidungsgrundlage, um den Planfeststellungsbeschluss erlassen zu können – was die planrechtliche Voraussetzung für den Baubeginn ist. „Mit dem Erhalt der Planfeststellungsbeschlüsse und der Plangenehmigungsverfügungen rechnen wir bis Mitte 2024“, erklärte eine Sprecherin der Deutschen Bahn gegenüber unserer Zeitung.

Bei der Anhörung ging es vor allem um Naturschutz und Beeinträchtigung durch Baustellen

Bei den Anhörungsverfahren in den drei deutschen Abschnitten sei es vor allem um naturschutzfachliche Themen gegangen, erklärte das Regierungspräsidium. Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen für Eingriffe in die Natur müssten in der Regel in einem engen räumlichen Zusammenhang zu dem Eingriff stehen. „Dabei hat die hohe Siedlungs- und Nutzungsdichte am Hochrhein und die damit einhergehende geringe Verfügbarkeit geeigneter Flächen zu planerischen Herausforderungen geführt“, so RP-Sprecher Matthias Henrich.

Ein weiteres, sich wiederholendes Thema sei die Nutzung öffentlicher oder privater Flächen für die Baustelleneinrichtung gewesen, führt Henrich weiter aus. Auch diesbezüglich seien umfangreiche Gespräche geführt worden, um Konflikte soweit wie möglich zu lösen und insbesondere auch landwirtschaftlich genutzte Flächen zu schonen.

In Laufenburg muss ein Kindergarten verlegt werden, damit die Baukolonnen anrücken können

Besonders kompliziert seien die Verhältnisse im zum Planfeststellungsabschnitt 3 gehörenden Laufenburg. Hier habe eine Lösung zur Verlegung eines von den Baumaßnahmen betroffenen Kindergartens gefunden werden müssen. Naturschutzrechtlich hätten zusätzliche Ersatzmaßnahmen für Eingriffe in Fledermauswinterquartiere im Rappensteintunnel entwickelt werden müssen.

Noch dieses Jahr will die DB erste Bauleistungen vergeben

Die DB werde dieses Jahr zunächst noch aufgrund der erfolgten Erörterungen und Anhörungen Änderungen in die Planfeststellungsunterlagen für die Abschnitte 3 und 4 einarbeiten. Ebenfalls dieses Jahr will die DB nach Auskunft einer Sprecherin mit den Ausschreibungen beginnen und erste Bauleistungen vergeben. „Das Projekt ist im Zeitplan und derzeit liegen auch keine Indikatoren vor, dass sich das Verfahren verlängert“, heißt es bei der DB.

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