In den Fußgängerzonen im Landkreis Waldshut gilt ab sofort keine generelle Maskenpflicht mehr. Das Landratsamt Waldshut hat die Allgemeinverfügung vom 28. Oktober, die unter anderem auch die Maskenpflicht angeordnete hatte, am Montag, 2. November wieder aufgehoben. Das teilte das Landratsamt am Donnerstag, 5. November, mit.
Warum wurde die Maskenpflicht aufgehoben?
Grund für die Aufhebung ist laut Mitteilung des Landratsamtes der neue Paragraph 1a der sechsten Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus (Corona-Verordnung – CoronaVO). Durch diese Änderung der Corona-Verordnung wurde die bestehende Allgemeinverfügung des Landratsamts Waldshut größtenteils durch höherrangiges Recht ersetzt.
Aus Gründen der Rechtsklarheit hat das Landratsamt daher die am 28. Oktober erlassene Allgemeinverfügung aufgehoben. Zum Hintergrund: Am Wochenende 24./25. Oktober überstieg die 7-Tage-Inzidenz erstmals den kritischen Wert von 50.
Aktuell erachtet das Landratsamt Waldshut laut Mitteilung die Regelungen der Coronaverordnung des Landes als ausreichend und ergreift deshalb vorerst keine Verschärfungen.
Was gilt jetzt in den Fußgängerzonen?
Damit gilt hinsichtlich Mund-Nasen-Bedeckung in Fußgängerbereichen – also auch in den städtischen Fußgängerzonen – wieder ausschließlich die Coronaverordnung der Landesregierung. Eine Mund-Nasen-Bedeckung muss also dann getragen werden, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern zueinander nicht gewahrt werden kann.