Die befürchtete Ausgangsbeschränkung im Landkreis Lörrach ist vorerst zwar vom Tisch, dennoch werden die Corona-Maßnahmen hier ab Montag, 7. Dezember, deutlich verschärft.
Lörrachs Landrätin Marion Dammann und Gesundheitsdezernent Michael Laßmann in einer Medienkonferenz am Freitag über die neuen Regelungen. Landrätin Dammann hob hervor: „Uns liegt kein Erlass des Ministeriums vor, aber es gibt Entwürfe. Auf dieser Basis wird die bereits bestehende Allgemeinverfügung des Landkreises nun erweitert.“ Befristet bis zunächst 21. Dezember, oder bis zu dem Zeitpunkt an dem die 7-Tages-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 200 liege, gelten folgende Regelungen, die Dammann erläuterte:
1. Kontaktbeschränkungen
Die Kontaktbeschränkungen werden ausgeweitet und die Ausnahmeregelungen der Coronaverordnung des Landes sind ausgesetzt. Ab 7. Dezember sind nur noch Treffen von Menschen aus maximal zwei Haushalten erlaubt und die Grenze von fünf Personen gilt nun in jedem Fall. Davon ausgenommen seien Kinder unter 14 Jahren und Haushalte, in denen mehr als fünf Personen leben. Neu ist, dass es keine Ausnahmen mehr für direkte Verwandte gibt, die nicht im selben Haushalt leben.
2. Sportstätten
Die öffentlichen und privaten Sportstätten sind geschlossen. Bisher geltende Ausnahmeregelungen, beispielsweise für den Schulunterricht, werden aufgehoben.
3. Veranstaltungsverbot
Alle Veranstaltungen sind generell verboten. Doch es gibt Ausnahmen: Weiterhin zulässig sind unter anderem Gottesdienste, Beisetzungen, Wahlen, Gerichtstermine, Versammlungen im Sinne der Versammlungsfreiheit, sowie unter anderem Sitzungen kommunaler Gremien, wie Kreistag oder Gemeinderäte – sofern geforderte Hygienemaßnahmen eingehalten werden.
4. Zugangsbeschränkungen
Die Schutzmaßnahmen in Kliniken und Heimen werden verstärkt. Künftig müssen Besucher von Krankenhäusern und Pflegeheimen entweder einen Antigen-Schnelltest machen, dessen Ergebnis negativ ausfallen muss, oder eine Maske mit Schutzwirkung, mindestens des Standards FFP2 tragen, um das Gebäude betreten zu dürfen. In den vergangenen Tagen und Wochen hatte es im Kreis Lörrach mehrere Corona-Infektionen in Alten- und Pflegeheimen gegeben, wie Dezernent Laßmann erklärte.
Zum Hintergrund der Maßnahmen erläuterte Michael Laßmann, dass bei Inzidenz-Werten über 200 die Überforderung des Gesundheitssystems drohe und bereits jetzt „die Lage bei uns sehr angespannt“ sei.
Ausgangsbeschränkungen nicht ausgeschlossen
Zu einer möglichen Ausgangsbeschränkung zwischen 21 und 5 Uhr, erklärte Marion Dammann, dass dies ein Punkt im Entwurf des Erlasses des Ministeriums sei, dieser jedoch aktuell nicht umgesetzt werden müsse. Ebenso blieben Friseurbetriebe, Barbershops und Sonnenstudios geöffnet. „Wir behalten uns diese Maßnahmen aber vor, wenn die 7-Tage-Inzidenz von 200 wieder mehr als drei Tage am Stück überstiegen wird“, so die Landrätin.
Die Schulen im Landkreis bleiben ebenfalls weiterhin geöffnet. Der Schulbetrieb falle in den Zuständigkeitsbereich des Kultusministeriums und auch eine Schließung der Grenzen sei derzeit kein Thema, wie Landrätin Dammann ausführte.
„Ich hoffe sehr, dass wir mit diesen Maßnahmen erfolgreich sein werden und die Inzidenz sinken wird“, so Dammann. Die Landrätin erläuterte, dass das Infektionsgeschehen mittlerweile diffus sei, also das Virus unter der Bevölkerung zirkuliert.

Um so wichtiger sei es, sich an die geltenden Schutz-Maßnahmen zu halten. Die Landrätin richtete den dringenden Appell an die Bevölkerung, sich entsprechend zu verhalten. Wichtig sei es auch, dass Menschen mit Corona-Symptomen, wie Fieber, trockenem Husten, Geruchs- oder Geschmacksverlust, sich testen lassen. Und: Wer auf das Corona-Testergebnis wartet, muss sich in Selbstisolation, ebenso wie die direkten Haushaltsmitglieder eines positiv auf Sars-CoV-2 Getesteten. Hier sei es in der Vergangenheit zu Verstößen gekommen.
Hohe Werte bei der 7-Tage-Inzidenz mit der Tendenz den Grenzwert von 200 zu erreichen, verzeichnet auch der Landkreis Waldshut seit einiger Zeit. So lag die Zahl der Infektionen unter 100.000 Einwohnern in den vergangenen sieben Tagen am 3. Dezember bei 185,4. am Freitag 4. Dezember meldete der Landkreis Waldshut dann den Wert von 201,2.
Allerdings ist das Vorgehen hier anders als im Nachbarkreis Lörrach und auch im Schwarzwald-Baar-Kreis, wo der Landkreis per Allgemeinverfügung die bereits geltenden Maßnahmen verschärft. „Der Landkreis Waldshut plant derzeit keine weiteren Maßnahmen“, erklärte Michael Swientek, Sprecher des Landratsamts Waldshut, auf Nachfrage des SÜDKURIER. Dennoch ist nicht ausgeschlossen, dass es auch hier zu einer Verschärfung der Regeln durch den Landkreis kommen kann: „Wir verweisen aber ausdrücklich darauf, dass die Lage dynamisch ist und bleibt. Weitergehende Einschränkungen, die dann per Allgemeinverfügung angeordnet würden, sind daher jederzeit möglich und können bei steigenden Zahlen oder besonderen Infektionsereignissen kurzfristig erforderlich werden.“
Doch reicht es aus, dass ein Landkreis einmalig den Inzidenz-Grenzwert von 200 übersteigt, um als Corona-Hotspot im Sinne der Corona-Verordnung zu gelten? Michael Swientek vom Landratsamt Waldshut erklärt dazu, dass dies voraussichtlich ab einer Inzidenz von über 200 je 100.000 Einwohner über circa drei Tage hinweg und einem diffusen, nicht klar eingrenzbarem Infektionsgeschehen der Fall wäre. Allerdings: „Derzeit berät das Sozialministerium noch über die genaue Ausgestaltung des Erlasses, so dass wir noch keine sicheren Informationen über die gegebenenfalls zu ergreifenden Maßnahmen – einschließlich deren Dauer) haben“, erläutert Swientek und verweist auf das Sozialministerium.