Wegen der von Bund und Land beschlossenen Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus, unter anderem in der als Lock-Down bezeichneten Phase im Frühjahr, waren zahlreiche Gewerbebetriebe und Institutionen teils komplett oder nur eingeschränkt aktiv. Aus diesem Grund setzt der Kreisrat nun die 20 Mindestleerungen von gewerblichen Abfalleimern (1.100 Liter) für das Jahr 2020 aus. Ebenso hatte der Kreisrat beschlossen, die Jahresgebühr für den Zeitraum einer corona-bedingten Betriebsstillegung oder eines reduzierten Weiterbetriebs vorübergehend auszusetzten oder zu reduzieren.
Die Voraussetzungen: Für die Antragsstellung sind laut Abfallwirtschaftsamt des Landkreises Lörrach folgende Kriterien zu beachten: Die Schließung muss innerhalb der Gültigkeit, der für die Branche geltenden Einschränkungen liegen. Die komplette Schließung eines Betriebs kann nicht akzeptiert werden, wenn im Schließungszeitraum regelmäßige Leerungen der Rest- und/ oder Biotonne stattgefunden haben. Der Antrag findet sich online unter www.abfallwirtschaft-loerrach-landkreis.de/formulare.
Der Beschluss des Kreistags gilt bis zum 30.04.2021. Anträge können bis zum 31.12.2020 gestellt werden.